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Malchower Tageblatt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Inselstadt Malchow

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 „Ferien- und Erlebnisdorf Alte Ziegelei“ gemäß § 3 (2) BauGB i. V. mit § 4a (3) BauGB

Der von der Stadtvertretung Malchow in der Sitzung am 16. Juni 2022 gebilligte und anschließend im Zeitraum vom 4. Juli bis zum 5. August 2022 öffentlich ausgelegte Entwurf des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 43 mit der Bezeichnung „Ferien- und Erlebnisdorf Alte Ziegelei“ für das Gelände der ehemaligen Ziegelei zwischen der Bundestraße B192 und dem Recken/ Malchower See (siehe Lageplan), ist nach Abschluss der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB sowie der Behörden entsprechend § 4 (2) BauGB ergänzt bzw. angepasst worden.

Aus diesem Grund liegt der fortgeschriebene Entwurf gemäß § 4a (3) Satz 1 und 3 BauGB in der Zeit

vom 13. Februar bis zum 28. Februar 2022

verkürzt im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, zu folgenden Zeiten

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

erneut zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Daneben kann während dieser Dauer auch die Begründung zur Planung, der Umweltbericht, der Vorhaben- und Erschließungsplan sowie weitere Untersuchungsergebnisse eingesehen werden. Zusätzlich sind alle Entwurfsunterlagen auf der Homepage des Amt Malchow in digitaler Form hinterlegt. Gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB wird hiermit bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Planentwurfs abgegeben werden können.

Auf die teilweise noch bestehenden Einschränkungen bei der Einsichtnahme in die Unterlagen in Folge der Corona-Pandemie wird hingewiesen. Um persönliche Kontakte zu reduzieren, wird stattdessen empfohlen, die digitale Fassung des Planentwurfs und der Begründung auf der Homepage des Amt Malchow unter dem folgenden Link einzusehen:

https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind darüber hinaus auch folgende bereits vorliegende umweltbezogene Informationen:

Umweltbericht

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Ausführungen zu den Schutzgütern Mensch, Wasser, Boden/Fläche, Natur/Landschaft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Luft/Klima, Schutzgebiete, Sachgüter und kulturelles Erbe

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Biotopkartierung

Gutachten

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Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu den untersuchten Artengruppen Vögel, Fledermäuse, Kriechtiere und Insekten und Informationen zu den vorgesehenen Ersatzhabitaten

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Fachliche Einführung zur Umsetzung der Kompensationsmaßnahmen (Arten- und Biotopschutz) für das Vorhaben „Ferien- und Erlebnisdorf Alte Ziegelei“

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Sicherung und Optimierung von 3 Luftschutzbunkern in Malchow für Fledermäuse zur Nutzung als Winterquartier

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Schalltechnisches Gutachten mit Berücksichtigung von Gewerbe- und Verkehrslärm

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Verkehrstechnische Untersuchung – Verkehrsprognose und Nachweis der Verkehrsqualität

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Baumschutzgutachten zum Zustand der Bäume im Uferbereich

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Geotechnischer Bericht und Geotechnischer Ergänzungsbericht, orientierende Kontaminationsuntersuchung zu vorhandenen Bodenbelastungen auf der Gewerbebrache

Stellungnahmen vom:

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25.10.2021 und 05.10.2022 des Landkreises Meckl. Seenplatte: insbesondere zu den Themen Eingriffsregelung, Artenschutz, Biotopschutz, Gewässerschutzstreifen, Gehölzschutz, Bodenschutz, Lärmschutz, Grundwasser, Niederschlagswasser und Brandschutz

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02.08.2022 des BUND M-V, Freunde der Erde: insbesondere zu den Themen Auswirkungen auf LSG, Gewässer, Uferschutz, Beeinträchtigung LSG, sparsamer Umgang mit Grund und Boden, Artenschutz, Klimaschutz

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31.08.2022 des Forstamtes Wredenhagen: zum Thema Waldabstand und Waldumwandlung

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25.07.2022 des Landesamt für Denkmalpflege: zum Thema kulturelles Erbe – Denkmalschutz

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02.08.2022 des Staatlichen Amtes für Landwirtschaft und Umwelt: zum Thema Einleitung von Niederschlagswasser in den Recken/Malchower See

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Auslegung des Planentwurfs im angegebenen Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Bedenken und Hinweise zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des vorliegenden Planentwurfs schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden.

Abschließend wird darüber informiert, dass gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Satzungsentwurf zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 43 unberücksichtigt bleiben können.

Malchow, 23. Januar 2023

- Siegel -

René Putzar

Bürgermeister

Lageplan