Die Stadtvertretung Malchow hat in ihrer Sitzung am 10. Dezember 2020 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Lindenallee“ für das Gelände zwischen der Landesstraße L20 und dem Tierheim westlich der Lindenallee (siehe Lageplan) beschlossen.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Darüber hinaus ist sie über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Aus diesem Grund liegt der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 47 „Lindenallee" in der Zeit vom
13. Februar bis zum 17. März 2023
im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude (Zimmer 0.17) in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, während folgender Zeiten
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Auf die teilweise noch bestehenden Einschränkungen bei der Einsichtnahme in die Unterlagen in Folge der Corona-Pandemie wird hingewiesen. Um persönliche Kontakte zu reduzieren, wird stattdessen empfohlen, die digitale Fassung des Planentwurfs und der Begründung auf der Homepage des Amt Malchow unter dem folgenden Link einzusehen:
https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen
Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Bedenken und Hinweise zum vorliegenden Vorentwurf der Planung schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden.
Als Planungsziel wird die Entwicklung einer zusätzlichen Fläche für Gewerbeansiedlungen in unmittelbarer Nachbarschaft des Malchower Gewerbepark Nord angestrebt.
| -Siegel- | René Putzar |
| Bürgermeister |