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Malchower Tageblatt
Ausgabe 2/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Inselstadt Malchow

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit an der Planung zur 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Inselstadt Malchow gemäß § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch – BauGB

Die Stadtvertretung Malchow hat in ihrer Sitzung am 16. Juni 2022 die Aufstellung der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes der Inselstadt Malchow für das Gelände zwischen der Landesstraße L20 und dem Tierheim westlich der Lindenallee (siehe Lageplan) beschlossen.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Darüber hinaus ist sie über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Aus diesem Grund liegt der Vorentwurf der 8. Änderung des Flächennutzungsplanes in der Zeit vom

13. Februar bis zum 17. März 2023

im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude (Zimmer 0.17) in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, während folgender Zeiten

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Auf die teilweise noch bestehenden Einschränkungen bei der Einsichtnahme in die Unterlagen in Folge der Corona-Pandemie wird hingewiesen. Um persönliche Kontakte zu reduzieren, wird stattdessen empfohlen, die digitale Fassung des Planentwurfs und der Begründung auf der Homepage des Amt Malchow unter dem folgenden Link einzusehen:

https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen

Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Bedenken und Hinweise zum vorliegenden Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden.

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Inselstadt Malchow stellt den betroffenen Bereich derzeit als Fläche für Landwirtschaft dar. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 47 „Lindenallee“ hat die Inselstadt Malchow festgelegt, dass dieser Bereich künftig in eine Gewerbefläche umgewandelt werden soll. Diese Änderung lässt sich aus der bestehenden FNP-Darstellung gemäß § 8 (2) BauGB nicht herleiten. Der Planungsinhalt soll entsprechend fortgeschrieben werden.

Malchow, 25. Januar 2023

-Siegel-

René Putzar

Bürgermeister

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