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Am 15.12.2022 beschloss die Stadtvertretung den Sanierungspreis 2022 an Frau Jenning, Frau Mohrmann und an Herrn Karff für die Sanierung des Nebengebäudes Kloster 21/22 zu vergeben.
Dieses Nebengebäude wurde zusammen mit dem Doppelhaus Kloster 20/21 als letztes in der hangseitigen, historischen Bebauung in der Zeit um 1820 errichtet.
Bei diesem Gebäude handelt es sich um ein eingetragenes Einzeldenkmal des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte, das städtebaulich und stadthistorisch bedeutsam ist.
Das Nebengebäude nimmt eine Sonderstellung im Baubestand der ehemaligen Gemeinde Kloster ein. Es ist im Originalzustand der Erbauungszeit erhalten und stellt für das Land Mecklenburg-Vorpommern nach Aussage von Dr. Schirmer/Landesdenkmalpflege eine Rarität dar. Im Alt-Bestand handelte es sich um eines der wenigen älteren Beispiele einer Biberkronendeckung mit Korbbogenschnitt (kein Geradschnitt), wie sie im südöstlichen Mecklenburg noch hin und wieder anzutreffen sind.
Der Zustand am Bauwerk war in der Vergangenheit nicht immer denkmalgerecht. Insbesondere der Verbau der Zufahrt des Hauses Kloster 22 beeinträchtigte das Denkmal (Umgebungsschutz) in großem Maße. Dieser wurde im Zuge der Sanierungsarbeiten am Gebäude Kloster 22 zur Hälfte zurückgebaut. Die historische Eindeckung war leider von der Quantität nicht mehr ausreichend, so dass eine Neueindeckung mit einem Biberschwanz in Korbbogenschnitt im historischen Format ausgeführt wurde. Die gesamte Mauerwerksfläche wurde ertüchtigt und saniert. Alle historischen Fenster und Türen wurden in Eigenleistung renoviert.
Die Sanierung der Gebäudehülle wurde mit Mitteln aus der Städtebauförderung unterstützt.
Mit der Umsetzung und Fertigstellung dieser Sanierungsmaßnahme konnte ein Teil Malchower Baugeschichte erhalten werden. Im Rahmen des Neujahrsgespräches der Inselstadt Malchow am 08.01.2023 wurde dann die Sanierungsplakette an die Bauherren/Eigentümer übergeben.