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Malchower Tageblatt
Ausgabe 2/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Inselstadt Malchow - Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45 „Grundschulzentrum Kirchenstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 45 „Grundschulzentrum Kirchenstraße“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Stadtvertretung Malchow in der Sitzung am 21. Dezember 2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 45 mit der Bezeichnung „Grundschulzentrum Kirchenstraße“ für das Gelände der Goetheschule in der Kirchenstraße 23/25 mit allen Sport- und Außenanlagen (siehe Lageplan), liegt gemäß § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB in der Zeit

vom 12. Februar bis zum 15. März 2024

im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Daneben kann während dieser Dauer auch die Begründung zur Planung eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Planverfahren gemäß § 13a BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB beschleunigt und somit voraussichtlich mit nur einer Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird. Gemäß § 13 Abs. 3 BauGB wird im vereinfachten Verfahren zudem von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB sowie von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen.

Gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB sind die digitalen Fassungen des Planentwurfs und der Begründung im Internet, hier auf der Homepage des Amt Malchow unter dem folgenden Link einzusehen:

https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Auslegung des Planentwurfs im angegebenen Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Bedenken und Hinweise zum vorliegenden Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden. Die Stellungnahmen sollen entsprechend § 3 Abs. 2 Satz 4 Punkt 2 vorzugsweise elektronisch übermittelt werden. Nutzen Sie hierzu bitte diese E-Mailadresse: info@amt-malchow.de. Alternativ kann die Stellungnahme auch weiterhin per Post übersandt werden.

Abschließend wird darüber informiert, dass gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 Punkt 3 Baugesetzbuch (BauGB) nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Satzungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 45 unberücksichtigt bleiben können.

Malchow, 24. Januar 2024

- Siegel -

René Putzar

Bürgermeister

Übersichtslageplan zum Bebauungsplan Nr. 45