Für die am 23. April 2023 stattfindende Wahl der hauptamtlichen Bürgermeisterin/des hauptamtlichen Bürgermeisters werden in der Inselstadt Malchow für die Wahlvorstände in den fünf Urnenwahlbezirken und dem einen Briefwahlbezirk Wahlhelferinnen/Wahlhelfer gesucht.
Wenn Sie für die oben genannte Wahl wahlberechtigt sind, erfüllen Sie alle Voraussetzungen, die an eine Wahlhelferin und an einen Wahlhelfer gestellt werden. Spezielle Vorkenntnisse sind nicht erforderlich.
Ein Wahlvorstand besteht jeweils aus der Wahlvorsteherin oder dem Wahlvorsteher als der oder dem Vorsitzenden, ihrer oder seiner Stellvertretung und drei bis sieben weiteren Mitgliedern, die die Gemeindewahlbehörde aus dem Kreis der Wahlberechtigten beruft.
Wahlbewerber und Vertrauenspersonen dürfen nicht zu Mitgliedern eines Wahlvorstandes bestellt werden.
Interessierte senden bitte eine E-Mail an: wahl@amt-malchow.de (bitte Name, Vorname, Anschrift, Telefon/Handy-Nr. und Geburtsdatum angeben) oder melden sich bei Herrn Neske unter der Rufnummer: 039932 88165.
Gleichzeitig fordere ich die im Wahlgebiet vertretenen Parteien und Wählergruppen auf, Wahlberechtigte bis zum 17. März 2023 vorzuschlagen, die als Wahlhelferinnen/Wahlhelfer in den Wahlvorständen der Inselstadt Malchow eingesetzt werden können. Dabei weise ich auf den § 12 Absatz 2 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes M-V hin.
Malchow, 21.02.2023