Für den Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplans Nr. 15 „Bergweg Untergöhren“ im Bereich der Wiese im südlichen Teil des Plangebietes zwischen Laschendorfer Weg, Bergweg und der Gemarkungsgrenze zu Laschendorf (siehe Lageplan) wird gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchgeführt.
Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 „Bergweg Untergöhren“ sollen die planungsrecht-lichen Voraussetzungen zur Errichtung eines Wirtschaftsgebäudes für den kommunalen Bauhof der Gemeinde Göhren-Lebbin geschaffen werden.
Der Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 15 wird in der Zeit vom
11. März bis 12. April 2024
im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
sowie nach Vereinbarung unter der Telefonnummer 039932-88166 oder per E-Mail bei der Adresse planung@amt-malchow.de bereitgehalten.
Sie können den Bebauungsplanentwurf einsehen, sich über Ziele, Zwecke und Auswirkungen der Planung informieren und Äußerungen hierzu, vorzugsweise in digitaler Form, abgeben. Die Äußerungen fließen in die weitere Planung ein.
Parallel liegen die Unterlagen zum Vorentwurf der Planung mit Beginn der frühzeitigen Öffentlich-keitsbeteiligung auf der Internetseite des Amt Malchow unter folgenden Link zur Einsichtnahme bereit:
https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 BauGB und § 30c des Gesetzes zur Ausführung des Baugesetzbuchs (AGBauGB). Die Angabe Ihrer personenbezogenen Daten dient ggf. der weiteren Kommunikation.
Göhren-Lebbin, 21. Februar 2024