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Malchower Tageblatt
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Fischereischeinprüfung

Auf der Grundlage der Verordnung über die Fischereischeinprüfung des Landes Mecklenburg-Vorpommern (Fischereischeinprüfungsverordnung- FschPrVO M-V) vom 11. August 2005 (GVBOL.M-V S. 416) zuletzt geändert am 15. April 2020 (GVOBl. M-V S.202) findet die nächste Fischereischeinprüfung

am 16.03.2024, um 10:00 Uhr

in 17213 Malchow im Verwaltungsgebäude, Alter Markt 1 (ehemaliges Amtsgericht) statt.

Schriftliche Anmeldungen sind bis zum 06.03.2024 an das Amt Malchow, Amt für Bürgerservice, Stadt- u. Gemeindeentwicklung, Alter Markt 1, 17213 Malchow zu richten oder in der Verwaltung - Zimmer 0.15 abzugeben.

Mit der Anmeldung sind:

  • Vor- und Familienname des Prüflings
  • Geburtsdatum und Geburtsort
  • sowie Anschrift des Hauptwohnsitzes
  • Kopie eines Ausweisdokumentes

einzureichen.

Die Prüfungsgebühr ist bei Anmeldung zu entrichten.

Ferner ist bei minderjährigen Antragstellern das Einverständnis des gesetzlichen Vertreters sowie eine Kopie des Ausweises bzw. der Geburtsurkunde vorzulegen. Ein Anmeldeformular finden Sie auf der Internetseite: www.amt-malchow.de. Die Fischereischeinprüfung wird erst bei einer Anzahl von mindestens 10 Teilnehmern durchgeführt.

Jeannette Ringhandt
SB für Bürgerservice