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Malchower Tageblatt
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Grundstücksausschreibung - Baugrundstück Nr. 7

Die Inselstadt Malchow schreibt das folgende unbebaute Baugrundstück Nr. 7 zur Wohnbebauung aus.

Das Grundstück befindet sich in der Gemarkung Malchow, Flur 4, Flurstücke 14/435, 14/209 und hat eine katasteramtliche Größe von 809 m² (Wohnbaufläche).

Die Liegenschaft befindet im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 41 „Rudolf-Gahlbeck-Weg“. Die Festsetzungen (u.a Gestaltungsvorgaben) des Bebauungsplanes (Link) sind zu beachten.

Der Kaufpreis beträgt 100,00 €/m² inklusive der Kosten für die Erschließung. Für die Bereitstellung der Hausanschlüsse werden durch den jeweiligen Versorgungsträger

Anschlussgebühren berechnet. Vertraglich wird eine Bebauungsverpflichtung vereinbart, sodass das Grundstück innerhalb von 2 Jahren ab dem Tag des Besitzüberganges mit einem Wohnhaus zu bebauen ist. Bei Nichterfüllung behält sich die Inselstadt Malchow das Recht auf Rückübertragung des Grundstückes offen (Rückauflassungsvormerkung). Des Weiteren wird der Weiterverkauf vor Erfüllung der Bebauungsverpflichtung durch ein dinglich gesichertes Recht (Weiterveräußerungsverbot) vereinbart werden.

Bitte reichen Sie Ihren Kaufantrag und eine Finanzierungsbestätigung bis zum 27.03.2024, 12:00 Uhr mit dem Kennwort „Baugrundstück Nr. 7“ an die

Inselstadt Malchow

Sachbereich Liegenschaften

Alter Markt 1

17213 Malchow

Folgende Unterlagen sind je Bewerber/in einzureichen:

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Finanzierungsbestätigung eines europäischen Bankinstitutes (kein Kreditvertrag) bzw. ein Bonitätsnachweis für die Errichtung eines Wohngebäudes

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Einverständniserklärung zur Verwendung personenbezogener Daten

Ihre Fragen zum Grundstück können Sie gern schriftlich per E-Mail an Frau Steinhäuser unter liegenschaften@inselstadt-malchow.de oder telefonisch unter 039932 88163 richten. Gern können Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Verkäufer ist die Inselstadt Malchow. Für den Erwerber fällt keine Maklerprovision an. Über die Vergabe des Grundstückes entscheidet die Stadtvertretung der Inselstadt Malchow.

Die Vergabe erfolgt nach der Reihenfolge des Einganges des Kaufantrages nach Veröffentlichung der Ausschreibung. Die Inselstadt Malchow ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Angebote zu entscheiden. Aufwendungen der Antragsteller werden nicht erstattet.

Malchow, den 22.02.2024

René Putzar
Bürgermeister