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Malchower Tageblatt
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Grundstücksausschreibung zum Höchstgebot - Baugrundstück 736 m2

Die Inselstadt Malchow schreibt das folgende unbebaute Baugrundstück „Zum Wiesenbogen 11“ zur Wohnbebauung aus.

Das Grundstück befindet sich in der Gemarkung Malchow, Flur 21, Flurstücke 73/24, 74/5 und hat eine katasteramtliche Größe von 736 m² (Wohnbaufläche).

Im nördlichen Bereich des Grundstückes befinden sich Leitungen der Deutschen Telekom, die vom Erwerber zu übernehmen sind. Ein Leitungsrecht wird als Grunddienstbarkeit im Grundbuch eingetragen. Das Grundstück ist ortsüblich erschlossen.

Mindestgebot: 90,00 €/m²

Der rechtskräftige Flächennutzungsplan (FNP) der Inselstadt Malchow weist das Grundstück als Wohnbaufläche aus. Die Liegenschaft befindet sich in keinem Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Eine Bebauung ist nach § 34 Baugesetzbuch möglich. Hierzu ist im Vorfeld ein entsprechender Bauantrag beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Untere Bauaufsicht, Zum Amtsbrink 2, 17192 Waren (Müritz) zu stellen.

Verbindliche Aussagen zur Bebaubarkeit von Grundstücken können nur im Rahmen der Prüfung eines Bauvorbescheides gemäß § 75 Landesbauordnung M-V (LBauO M-V) bzw. im Rahmen eines Bauantrags gemäß § 64 LBauO M-V getroffen werden.

Für die Bereitstellung der Hausanschlüsse werden durch den jeweiligen Versorgungsträger Anschlussgebühren berechnet.

Vertraglich wird eine Bebauungsverpflichtung vereinbart, sodass das Grundstück innerhalb von 2 Jahren ab dem Tag des Besitzüberganges mit einem Wohnhaus zu bebauen ist. Bei Nichterfüllung behält sich die Inselstadt Malchow das Recht auf Rückübertragung des Grundstückes offen (Rückauflassungsvormerkung). Des Weiteren wird der Weiterverkauf vor Erfüllung der Bebauungsverpflichtung durch ein dinglich gesichertes Recht (Weiterveräußerungsverbot) vereinbart werden.

Ihre Bewerbung mit Abgabe einen verbindlichen Kaufangebotes und einer Finanzierungsbestätigung reichen Sie bis zum 27.03.2024, 12:00 Uhr in einem verschlossenen und gekennzeichneten Umschlag mit der Aufschrift „Baugrundstück Zum Wiesenbogen“ (bitte nicht öffnen)“ an die

Inselstadt Malchow

Sachbereich Liegenschaften

Alter Markt 1

17213 Malchow

Folgende Unterlagen sind je Bewerber/in einzureichen:

-

Finanzierungsbestätigung eines europäischen Bankinstitutes (kein Kreditvertrag) bzw. ein Bonitätsnachweis für die Errichtung eines Wohngebäudes

-

Einverständniserklärung zur Verwendung personenbezogener Daten

-

Unterlagen zum geplanten Bauvorhaben (z.B. Grundriss, Haustyp, Lageskizze o.ä.)

Ihre Fragen zum Grundstück können Sie gern schriftlich per E-Mail an Frau Steinhäuser unter liegenschaften@inselstadt-malchow.de oder telefonisch unter 039932 88163 richten. Gern können Sie einen Besichtigungstermin vereinbaren.

Verkäufer ist die Inselstadt Malchow. Für den Erwerber fällt keine Maklerprovision an.

Über die Vergabe des Grundstückes entscheidet die Stadtvertretung der Inselstadt Malchow.

Den Zuschlag für das Grundstück erhält der Bewerber mit dem Höchstgebot. Sollten zwei oder mehrere Bewerber dasselbe Höchstgebot abgeben haben, wird die Grundstücksvergabe nach Bauvorhaben entschieden. Die Inselstadt Malchow ist nicht verpflichtet, sich für eines der eingereichten Angebote zu entscheiden.

Aufwendungen der Antragsteller werden nicht erstattet.

Malchow, den 22.02.2024

René Putzar
Bürgermeister