Auf Grundlage § 5 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Jagdgenossenschaft Malchow findet die nächste Versammlung der Jagdgenossen der Inselstadt Malchow am 19.03.2024, um 18:00 Uhr, im Rathaus statt.
Die Einladungen erfolgen künftig satzungsgemäß über die Homepage des Amtes Malchow unter dem Button Bekanntmachungen
Teilnahmeberechtigt an dieser Versammlung der Jagdgenossen sind ausschließlich Landeigentümer einer jagdbaren Fläche i.S. des § 9 Abs. 1 BJagdG.
Zur ordentlichen Legitimierung der Grundeigentümer ist es erforderlich, dass ein aktueller Grundbuchauszug, Liegenschaftsnachweis oder Ähnliches vorgelegt wird.
Hinweis: Kann kein Eigentumsnachweis erbracht werden, ist eine Versammlungsteilnahme nicht möglich.