Auf der Grundlage des § 5 der Kommunalverfassung für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. Mai 2024 (GVOBI. M-V 2024, S. 270), wird nach Beschluss des Amtsausschusses vom 30.07.2024 und nach Anzeige bei der Rechtsaufsichtsbehörde nachfolgende 3. Satzung zur Änderung der Hauptsatzung des Amtes Malchow erlassen:
Die Hauptsatzung des Amtes Malchow vom 10.04.2017, deren 1. Änderung vom 10.03.2020 sowie deren 2. Änderung vom 13.07.2020 wird wie folgt geändert:
Abs. 4 Pkt. 4 „Vergabe von Aufträgen“ wird gestrichen.
Der frühere Pkt. 5 wird laut neuer Nummerierung zu Pkt. 4.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Malchow, den 16.12.2024
Birgit Kurth |
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Amtsvorsteherin | Siegel |
Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- und Formvorschriften verstoßen wurde, können diese Verstöße entsprechend § 5 (5) der Kommunalverfassung des Lands Mecklenburg-Vorpommern innerhalb eines Jahres geltend gemacht werden. Die Frist gilt nicht für die Verletzung der Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften