Der von der Gemeindevertretung Nossentiner Hütte in der Sitzung am 9. März 2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 10 mit der Bezeichnung „Wohngebiet am Alten Wasserwerk“ für den Bereich nördlich des ehemaligen Wasserwerks und westlich der Landesstraße L20 (siehe Lageplan), liegt in der Zeit
vom 11. April bis zum 12. Mai 2023
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Daneben kann während dieser Dauer auch die Begründung zur Planung, der Umweltbericht sowie weitere Untersuchungsergebnisse eingesehen werden.
Parallel ist es auch möglich, den Planentwurf und die Begründung online auf der Homepage des Amt Malchow unter dem folgenden Link einzusehen:
https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch die bereits vorliegenden Fachbeiträge und Stellungnahmen mit relevanten umweltbezogenen Informationen zu folgenden Themen:
Umweltbericht als Bestandteil der Begründung mit Ausführungen zu den Schutzgütern Mensch, Wasser, Boden/Fläche, Natur/Landschaft, Tiere, Pflanzen, biologische Vielfalt, Luft/Klima, Schutzgebiete, Sachgüter und kulturelles Erbe
Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag
Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Auslegung des Planentwurfs im angegebenen Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Bedenken und Hinweise zum vorliegenden Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden.
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan für die Gemeinde Nossentiner Hütte weist den Bereich aktuell noch als Fläche für die Landwirtschaft aus. Die Anpassung der Darstellung in eine Wohnbaufläche wird im Rahmen der 2. Änderung zum Flächennutzungsplan im Parallelverfahren angestrebt.
Abschließend wird darüber informiert, dass gemäß § 3 (2) Baugesetzbuch (BauGB) nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Satzungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 10 unberücksichtigt bleiben können.
Nossentiner Hütte, 21. März 2023
| - Siegel - | Birgit Kurth |
Bürgermeisterin | |