Die Gemeindevertretung Göhren-Lebbin hat in ihrer Sitzung am 27. August 2024 die Aufstellung der 6. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Göhren-Lebbin für das Gelände westlich der Penkower Straße und südlich des Tannenweges für den Bereich des Bebauungsplans Nr. 21 „Rettungszentrum Tannenweg“ (siehe Lageplan) beschlossen.
Der rechtswirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Göhren-Lebbin stellt den betroffenen Bereich derzeit noch als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Festplatz/Gokart dar. Statt der bisherigen Grünfläche plant die Gemeinde eine Entwicklung dieses Standortes überwiegend als Gemeinbedarfsfläche sowie Grünfläche.
Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Darüber hinaus ist sie über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.
Der Vorentwurf der 6. Änderung des Flächennutzungsplans einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom
vom 31. März bis zum 9. Mai 2025
auf der Internetseite des Amtes Malchow unter dem folgenden Link:
https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen/index.php sowie auf dem zentralen Landesportal unter https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
zur Verfügung gestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (planung@amt-malchow.de und/oder planung@cesagroup.berlin). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch per Post an das Amt Malchow gesandt oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.
Göhren-Lebbin, 18. März 2025
| - Siegel - | Torsten Zillmer |
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| Bürgermeister |