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Malchower Tageblatt
Ausgabe 4/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Nossentiner Hütte

Wiederholung der Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nossentiner Hütte gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Die Gemeindevertretung Nossentiner Hütte hat in öffentlicher Sitzung am 4. April 2024 den Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nossentiner Hütte bestätigt sowie die Begründung und den Umweltbericht gebilligt. Die öffentliche Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes und der Begründung mit Umweltbericht nach § 3 Abs. 2 BauGB wurden beschlossen.

Der räumliche Geltungsbereich der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nossentiner Hütte ist im beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.

Der von der Gemeindevertretung Nossentiner Hütte zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nossentiner Hütte steht aufgrund fehlender Angaben in der letzten Veröffentlichung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 31. März 2025 bis einschließlich 9. Mai 2025

unter dem Link https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung im Bau- und Planungsportal MV erneut zum Abruf zur Verfügung. Zudem werden sie auf der Homepage des Amt Malchow unter der Verlinkung https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter dem Link https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/2aendfnpnh veröffentlicht.

Neben der Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung als zusätzliche leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

zur Einsichtnahme zur Verfügung gestellt.

Durchgeführt wird das Bauleitplanverfahren aufgrund des § 5 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. S. 3634), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 2023 (BGBl. 2023 I Nr. 394).

Während der Veröffentlichung kann jedermann Anregungen zum Entwurf digital im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/2aendfnpnh oder alternativ per Mail an toeb-beteiligungen@ign-waren.de abgeben. Ferner sind Anregungen und Hinweise auch während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift im Amt Malchow vorzubringen. Nicht fristgemäß vorgebrachte Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.

Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 UmwRG gemäß § 7 Abs. 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Es wird ebenso auf § 5 Abs. 5 Kommunalverfassung Mecklenburg- Vorpommern (KV M-V) hingewiesen. Nach § 5 Abs. 5 KV M-V kann ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in diesem Gesetz enthalten oder aufgrund dieses Gesetzes erlassen worden sind, nach Ablauf eines Jahres der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelung dieses Absatzes hingewiesen worden ist.

Die Gemeinde Nossentiner Hütte beabsichtigt durch die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes die Ziele der gemeindlichen Entwicklung für die nächsten Jahre abzubilden:

-

Neuausweisung von Wohnbauflächen

Die 2. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Nossentiner Hütte ersetzt in seinem Änderungsbereich den Ursprungsplan.

Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch der Umweltbericht und Stellungnahmen mit relevanten umweltbezogenen Informationen aus der zuletzt durchgeführten Beteiligung zum Vorentwurf (Stellungnahmen Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, Wasser- und Bodenverband „Müritz“).

Der Umweltbericht und die bisherigen Stellungnahmen enthalten die folgenden Arten umweltbezogener Informationen:

1.

Umweltbericht (für den Bebauungsplan Nr. 10 der Gemeinde Nossentiner Hütte „Wohngebiet am alten Wasserwerk“; hier verwendet da Geltungsbereich mit FNP-Änderung deckungsgleich ist, Parallelverfahren!) mit Informationen zu:

-

Auswirkungen auf Schutzgebiete und Schutzgüter

-

Kompensationsmaßnahmen

2.

umweltbezogene Stellungnahmen im Rahmen der Beteiligungen an der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB

Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:

-

Aussagen zum Umweltbericht und Verbindung zum Bebauungsplan Nr. 10 „Wohngebiet am alten Wasserwerk“

-

Hinweise zu Schutzgebieten sowie zum Gehölz-, Arten-, Immissions-, Wasser- und Bodenschutz

Stellungnahmen des Wasser- und Bodenverbandes Müritz:

-

Verlauf Gewässer II. Ordnung, Gewässerschutzstreifen, Bepflanzungen

Nossentiner Hütte, 18. März 2025

Birgit Kurth

- Siegel -

Bürgermeisterin

Lageplan