Die Gemeindevertretung Nossentiner Hütte hat den Entwurf der 3. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1a *Gutshof Sparow* in der Sitzung am 12. März 2026 gebilligt und beschlossen diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.
Mit der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 1a „Gutshof Sparow“ verfolgt die Gemeinde Nossentiner Hütte das Ziel, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geänderte Nutzung des Plangebiets zu schaffen. Ein neuer Vorhabenträger beabsichtigt die Errichtung und den Betrieb einer Fach- bzw. Rehabilitationsklinik. Hierfür soll das bestehende Sondergebiet „Hotel“ in ein Sondergebiet „Klinik“ überführt werden, um eine nachhaltige und langfristig tragfähige Entwicklung des Standortes zu gewährleisten. Der räumliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes ist in dem beiliegenden Übersichtsplan dargestellt.
Der Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes mit der Begründung steht vom
30. März bis zum 5. Mai 2026
auf der Internetseite des Amt Malchow unter dem Link:
https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen
sowie auf dem zentralen Landesportal:
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
zum Abruf zur Verfügung.
Zudem werden die Unterlagen im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link:
https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/vbp1a-gutshofsparow
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten:
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
zur Verfügung gestellt.
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@amt-malchow.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch per Post an das Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow in 17213 Malchow gesandt oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden. Im Beteiligungsportal „Bauleitplanung Online“ können Stellungnahmen auch digital abgegeben werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die ebenfalls auf der Homepage des Amt Malchow veröffentlicht ist.
Nossentiner Hütte, 17. März 2026
Anlage zur Bekanntmachung der Veröffentlichung der 3. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1a *Gutshof Sparow* der Gemeinde Nossentiner Hütte