Die Gemeindevertretung Fünfseen hat in der Sitzung am 18. November 2025 den Entwurf der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 mit der Bezeichnung „Solarpark Kogel an der A19“ für den Bereich zwischen der A19 und den Modulen im östlichen Planteil 1 (siehe Lageplan) bestätigt und diesen gemäß § 3 (2) BauGB zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Demnach steht der Entwurf der 1. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 5 mit der Begründung in der Zeit vom
30. März bis zum 5. Mai 2026
auf der Internetseite des Amt Malchow unter dem Link:
https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen
sowie auf dem zentralen Landesportal unter:
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Plaene_in_Aufstellung
zum Abruf zur Verfügung. Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten:
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
zur Verfügung gestellt.
Während des Veröffentlichungszeitraumes können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen vorzugsweise elektronisch übermittelt werden (info@amt-malchow.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch per Post an das Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow in 17213 Malchow gesandt oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die ebenfalls auf der Homepage des Amt Malchow veröffentlicht ist.
Fünfseen, 17. März 2026
Lageplan