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Malchower Tageblatt
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Inselstadt Malchow

Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 „Feuerwehrschule Ahornallee“

Die Stadtvertretung Malchow hat in ihrer Sitzung am 13. April 2023 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 „Feuerwehrschule Ahornallee“ für das Gelände des ehemaligen Holzausformplatzes im Gewerbepark Nord zwischen den Bahnschienen und dem Sägewerk Pollmeier (siehe Lageplan) beschlossen.

Das Land MV hat ein Bebauungs- und Nutzungskonzept für den Ersatzneubau der Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz vorgelegt und bei der Inselstadt Malchow den Antrag gestellt, hierfür eine Bauleitplanung durchzuführen. Der bisherige Standort in der Ladewigallee/Strandstraße soll perspektivisch aufgegeben werden, da hier keine ausreichenden Erweiterungs- und Entwicklungsoptionen bestehen.

Am neuen Standort sind neben den benötigten Schulungs- und Verwaltungsräumlichkeiten auch die Errichtung der Unterkünfte für die Lehrgangsteilnehmer sowie diverse bauliche Anlagen zu Training- und Übungszwecken vorgesehen.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 49 überlagert den rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 1a „Gewerbepark Nord“ vollständig. Innerhalb der Regelungen für diese Planungen ist das Vorhaben jedoch nicht genehmigungsfähig, da es die Kriterien eines Gewerbebetriebes nicht erfüllen kann.

Ziel des Vorhabenbezogenen Bebauungsplans Nr. 49 ist neben der Ansiedlung der Landesschule zum Brand- und Katastrophenschutz auch die Wiedernutzbarmachung eines vorbelasteten früheren Gewerbegrundstückes, was dem Grundsatz des sparsamen und schonenden Umgangs mit Grund und Boden gemäß § 1a (2) BauGB vorbildlich entspricht.

Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 49 wird im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt.

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan für die Inselstadt Malchow weist den Bereich aktuell noch als Gewerbefläche aus. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 49 entwickelt sich somit gegenwärtig nicht aus dem Flächennutzungsplan der Inselstadt Malchow und ist im Parallelverfahren entsprechend an das neue Planungsziel anzupassen.

Die genannten Planungsabsichten der Inselstadt Malchow werden hiermit gemäß § 14 der Hauptsatzung bekannt gegeben.

Malchow, 17. April 2023

- Siegel -
René Putzar
Bürgermeister
Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49