Die Gemeindevertretungen der Gemeinden Alt Schwerin, Fünfseen, Göhren-Lebbin, Nossentiner Hütte, Penkow, Silz, Walow und Zislow haben jeweils ihren Beschluss über ihre Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Waren (Müritz) und des Landgerichts Neubrandenburg gefasst.
Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit
vom 08.05.2023 bis 15.05.2023
im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude, Kurze Straße 28 in 17213 Malchow, Zimmer 0.16 während folgender Zeiten
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht aus.
Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, bis zum 25.05.2023, nach Schluss der Auslegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll beim Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude, Kurze Straße 28 in 17213 Malchow, Zimmer 0.16 Einspruch eingelegt werden.
Einsprüche können mit der Begründung erhoben werden, dass in den Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschriften sind der Auslegung beigefügt und können dort eingesehen werden.