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Malchower Tageblatt
Ausgabe 5/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung über die öffentliche Auslegung der Vorschlagslisten - Schöffen

Die Gemeindevertretungen der Gemeinden Alt Schwerin, Fünfseen, Göhren-Lebbin, Nossentiner Hütte, Penkow, Silz, Walow und Zislow haben jeweils ihren Beschluss über ihre Vorschlagsliste zur Wahl der Schöffinnen und Schöffen für die Amtszeit 01.01.2024 bis 31.12.2028 in den Schöffengerichten des Amtsgerichts Waren (Müritz) und des Landgerichts Neubrandenburg gefasst.

Die Listen liegen gemäß § 36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) in der Zeit

vom 08.05.2023 bis 15.05.2023

im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude, Kurze Straße 28 in 17213 Malchow, Zimmer 0.16 während folgender Zeiten

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht aus.

Gegen die Vorschlagslisten kann gemäß § 37 GVG binnen einer Woche, bis zum 25.05.2023, nach Schluss der Auslegung schriftlich oder persönlich zu Protokoll beim Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude, Kurze Straße 28 in 17213 Malchow, Zimmer 0.16 Einspruch eingelegt werden.

Einsprüche können mit der Begründung erhoben werden, dass in den Listen Personen aufgenommen wurden, die nach §§ 32 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten. Die Vorschriften sind der Auslegung beigefügt und können dort eingesehen werden.

Birgit Kurth
Amtsvorsteherin