Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner öffentlichen Sitzung am 24. April 2023 das endgültige Ergebnis der Bürgermeisterwahl in der Inselstadt Malchow festgestellt und gemäß § 33 des Landes- und Kommunalwahlgesetzes (LKWG M-V) beschlossen.
| Anzahl | |
| Wahlberechtigte insgesamt | 5605 |
| Wählerinnen und Wähler insgesamt | 3057 |
| gültige Stimmen | 3031 |
| ungültige Stimmen | 26 |
Die Wahlbeteiligung beträgt 00,00 %.
| Lfd. Nr. | Name der Bewerberin oder des Bewerbers (Familienname, Vorname | Kurzbezeichnung der Partei oder Bezeichnung „Einzelbewerber“ | Zahl der gültigen Stimmen |
| 1 | Meyer, Michael | CDU | 919 |
| 2 | Putzar, René | Einzelbewerber | 1850 |
| 3 | Stein, Ramona | Einzelbewerberin | 262 |
| Zusammen | 3031 |
Der Einzelbewerber Herr René Putzar hat mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhalten und ist damit gewählt.
Nach § 35 LKWG M-V können alle Wahlberechtigten des Wahlgebietes innerhalb von zwei Wochen nach der Bekanntmachung des Wahlergebnisses Einspruch erheben.
Der Einspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift unter Angabe der Gründe bei der Wahlleitung zu erheben.
Der Einspruch hat keine aufschiebende Wirkung.
Für die Stichwahl werden für Wahlberechtigte, die für die Hauptwahl einen Wahlschein erhalten haben, von Amts wegen erneut Wahlscheine ausgestellt.
Die offiziellen Bekanntmachungen finden Sie im Internet unter www.amt-malchow.de/bekanntmachungen ⇒ Malchow