Die Gemeinde Alt Schwerin hat bereits im Jahre 2001 den Bebauungsplan Nr. 2 „Ferienhaussiedlung am Plauer See“ aufgestellt. Als primäre Zielstellung sind neben der Sicherung des Ferienhausgebietes auch zahlreiche bauordnungsrechtliche und gestalterische Festsetzungen getroffen worden.
Verstärkt sind zuletzt Ideen nach einer Neuausrichtung des Ferienhausgebietes geäußert worden, wonach neben der touristischen Nutzung auch das dauerhafte Wohnen an diesem Standort ermöglicht werden sollte. Diese Idee steht den Grundsätzen der Landesplanung jedoch entgegen. Weiterhin sind die finanziellen Auswirkungen einer entsprechenden Planänderung gegenwärtig ebenso wenig absehbar, wie eventuell notwendige Anpassungen an den vorhandenen Erschließungsanlagen.
Wie bereits vorangekündigt, soll zu dieser Thematik
um 17:00 Uhr im Gemeindehaus (FFw-Gerätehaus) in der Dorfstraße 23 im Gemeindesaal eine Informationsveranstaltung mit den betroffenen Grundstückseigentümern und weiteren Interessierten durchgeführt werden, in deren Verlauf Fragen gestellt und Meinungen ausgetauscht werden können.
Zu dieser Veranstaltung möchte ich alle Interessierten herzlich einladen.