Nr. 6 „Wohnen am Katerberg“ gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der von der Gemeindevertretung Göhren-Lebbin in der Sitzung am 16. April 2024 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 mit der Bezeichnung „Wohnen am Katerberg“ für den westlichen Ortseingangsbereich von Göhren-Lebbin aus dem OT Penkow kommend (siehe Lageplan) wird mit Begründung und Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit
vom 6. Mai bis zum 14. Juni 2024
auf der Internetseite des Amtes Malchow unter dem Link :
https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen
sowie auf dem zentralen Landesportal
https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene
veröffentlicht.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
zur Verfügung gestellt.
Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:
1. der Entwurf des Umweltberichtes als Kapitel 2 der Begründung zum Bebauungsplan mit Informationen zu Auswirkungen der Änderungen auf folgende Schutzgüter:
| - | Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Untersuchungen und Aussagen zu Auswirkungen auf die Lebensräume der Tiere (u.a. Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien); Artenschutz; Aussagen zu Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen; Biotoptypenplan und Biotoptypenbeschreibung und Aussagen zu Auswirkungen auf den Lebensraum von Pflanzen, Bäumen und Biotopen, Pflanzlisten, Eingriffsermittlung und Kompensation |
| - | Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und -objekte: Allee und Erhaltungsmaßnahmen, geschützte Gehölze, geschütztes Biotop „Poppentiner Graben“, Maßnahmen zum Schutz von Naturelementen |
| - | Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Orts- und Landschaftsbild |
| - | Schutzgut Klima und Luft: Kleinklimatische Auswirkungen durch die geplante Bebauung |
| - | Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Angaben zur Wohnflächenentwicklung, Erholungsfunktion und Annahmen der Verkehrs- und Lärmentwicklung |
| - | Schutzgut Fläche: Angaben zum Flächenverbrauch, |
| - | Schutzgut Boden: Aussagen zu Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Bodenfunktionen |
| - | Schutzgut Wasser: Aussagen zum Wasser und zur Niederschlagsversickerung, Gewässer II. Ordnung und Poppentiner Graben |
| - | Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Bodendenkmal am Poppentiner Graben, Hinweis zum Umgang bei archäologischen Bodenfunden |
| - | Eingriff in Natur und Landschaft: Bilanzierung des Eingriffs in Natur und Landschaft, Vermeidungs-, Minderungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen |
sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern, den Prognosen zur Entwicklung des Umweltzustandes, dem Flächenverbrauch und den Kompensationserfordernissen bei Umsetzung der Planung.
2. Umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung am Vorentwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohnen am Katerberg“
Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
| - | als Untere Naturschutzbehörde | |
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| • | Eingriffsregelung M-V 2018 |
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| • | Alleebäume |
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| • | Beteiligungspflicht der anerkannten Naturschutzvereinigungen |
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| • | Erweiterung Geltungsbereich in Richtung Norden zur Einbeziehung weiterer Baumbestände |
| - | als Untere Wasserbehörde | |
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| • | Bodenbeschaffenheit |
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| • | Verrohrtes Gewässer II. Ordnung FLE-087-004 |
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| • | Berichtspflichtiges Gewässer und geschütztes Biotop „Poppentiner Graben“ FLE-087-000, |
| - | als Bodenschutz | |
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| • | BBodSchG und LBodSchG M-V |
| Stellungnahme des Wasser- und Bodenverbandes Müritz | ||
| - | Verlauf Gewässer II. Ordnung - FLE-087-000 und FLE-087-004, Gewässerschutzstreifen, Bepflanzungen | |
| Stellungnahme des Forstamtes Wredenhagen | ||
| - | Vorhandene Waldflächen | |
| Stellungnahme des BUND M-V e. V. | ||
| - | Schonender und sparsamer Umgang mit Grund und Boden | |
| - | Klimaschutz | |
| - | Maßnahmen zum Schutz von Naturelementen | |
| - | Ökologische Begleitung der Baumaßnahmen, Nutzung ökologischer Baumaterialien | |
Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@amt-malchow.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch per Post an das Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung im Amt Malchow in 17213 Malchow, ansässig Alter Markt 1 gesandt oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.
Göhren-Lebbin, 17. April 2024
Lageplan