Entsprechend den Vorgaben der europäischen Richtlinie 2002/49/EG über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm (EG-Umgebungslärmrichtlinie - EG-ULR) wurden im Jahr 2022 für alle Hauptverkehrsstraßen (Bundesfern- und Landesstraßen) mit einem jährlichen Verkehrsaufkommen von über 3 Millionen Kraftfahrzeugen strategische Lärmkarten nach § 47 c Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) vom Landesamt für Umwelt, Naturschutz und Geologie MV (LUNG) erstellt. Bezogen auf das Amt Malchow wurde hierbei folgende Hauptlärmquelle ermittelt:
Die Lärmkarten für die Hauptverkehrsstraßen werden durch die eines Ergänzungs- und Nebenstraßennetzes komplettiert. Dieses umfasst weniger befahrene Bundesstraßen, die auch lärmrelevant sind, aber nicht den §§ 47 a-f BImSchG unterliegen:
Auf Basis dieser strategischen Lärmkarten ist das Amt Malchow verpflichtet, einen Lärmaktionsplan für die vorgenannten Hauptlärmquellen aufzustellen bzw. fortzuschreiben. In diesem Lärmaktionsplan sind geeignete Maßnahmen zur Geräuschminderung zu prüfen, deren Umsetzung zu bewerten und bei Realisierbarkeit festzuschreiben sowie ruhige Gebiete zu schützen.
Die Ergebnisse der Lärmkartierungen sind einsehbar auf der Homepage des LUNG unter:
https://www.lung.mv-regierung.de/fachinformationen/laerm-und-erschuetterungen/gebietsbezogener-laermschutz-eu-umgebungslaermrichtlinie/laermkartierung-4-runde/
Die Öffentlichkeit ist im Rahmen der Lärmaktionsplanung angemessen zu beteiligen. Dies erfolgt über eine öffentliche Auslegung des Entwurfs zum Lärmaktionsplan Malchow.
Der Entwurf zum Lärmaktionsplan Malchow liegt in der Zeit vom 16.04.2025 bis zum 16.05.2025 im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten
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| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
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| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
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| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
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| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Zusätzlich dazu ist die digitale Fassung des Planentwurfs auf der Homepage des Amt Malchow unter dem folgenden Link einzusehen:
https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen
Die im Rahmen der öffentlichen Auslegung geäußerten Hinweise, Anregungen oder Bedenken werden bei der weiteren Bearbeitung und Fertigstellung der Fortschreibung des Lärmaktionsplanes geprüft. Stellungnahmen sollen vorzugsweise in digitaler Form unter folgender Mailadresse abgegeben werden: info@amt-malchow.de.
Malchow, 11. April 2025
- Siegel -