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Malchower Tageblatt
Ausgabe 5/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Göhren-Lebbin

Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Landhäuser am Katerberg“

Die Gemeindevertretung Göhren-Lebbin hat in ihrer Sitzung am 9. Dezember 2025 den Aufstellungsbeschluss zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 „Landhäuser am Katerberg" für den Bereich des Kirchweges östlich der Penkower Straße gefasst.

Als Planungsziel strebt die Gemeinde die Umwandlung des derzeitigen Sondergebietes „Ferienwohnen" in ein sonstiges Sondergebiet „Wohnen und Ferienwohnen" innerhalb des Plangebietes an. Unberührt hiervon bleibt das Maß der baulichen Nutzung. Das Planverfahren wird gemäß § 13 BauGB vereinfacht durchgeführt.

Der Geltungsbereich der 1. Änderung zur Planung ist auf dem beiliegenden Lageplan dargestellt.

Der rechtsgültige Flächennutzungsplan für die Gemeinde Göhren-Lebbin weist den Bereich derzeit als Sonderbaufläche für Ferienhäuser aus. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 entspricht dieser Vorgabe somit nicht vollumfänglich, da das bestehende Sondergebiet um die Nutzungsart Wohnen ergänzt werden soll. Folglich ist der Flächennutzungsplan im Anschluss an das Bauleitplanverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 13 gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB zu berichtigen.

Die genannten Planungsabsichten der Gemeinde werden hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung von Göhren-Lebbin bekannt gegeben.

Göhren-Lebbin, 14. April 2026

Torsten Zillmer

- Siegel -

Bürgermeister

 

Lageplan