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Malchower Tageblatt
Ausgabe 6/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Inselstadt Malchow Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31b „Ziegeleiweg“

Die Stadtvertretung Malchow hat am 2. Mai 2024 in öffentlicher Sitzung die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31b „Ziegeleiweg“ für das Gewerbegrundstück Ziegeleiweg 5 als Satzung beschlossen.

Gemäß § 10 BauGB wird dieser Satzungsbeschluss der Öffentlichkeit hiermit bekanntgegeben.

Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplan Nr. 31b tritt mit Ablauf des Tages der Bekanntmachung in Kraft. Der geänderte Bebauungsplanes Nr. 31b und die zugehörige Begründung werden im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgericht, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17 in 17213 Malchow, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Die Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31b „Ziegeleiweg“ wird zusätzlich auf der Internetseite des Amt Malchow unter dem nachstehenden Link veröffentlicht:

www.amt-malchow.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen.html

Gemäß § 215 Abs. 1 BauGB werden eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit der bekannt gemachten Satzung schriftlich gegenüber der Inselstadt Malchow geltend gemacht worden sind. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2 BauGB beachtlich sind.

Soweit beim Erlass dieser Satzung gegen Verfahrens- oder Formvorschriften verstoßen wurde, die in der Kommunalverfassung M-V enthalten oder auf Grund dieses Gesetzes erlassen worden sind, können diese entsprechend § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung M-V nur innerhalb eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung geltend gemacht werden. Dies gilt nicht, wenn Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften verletzt wurden.

Malchow, 14. Mai 2024

- Siegel - — René Putzar
Bürgermeister

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