Der von der Gemeindevertretung Göhren-Lebbin in der Sitzung am 5. Dezember 2022 gebilligte und anschließend im Zeitraum vom 16. Januar bis zum 17. Februar 2023 öffentlich ausgelegte Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 18 mit der Bezeichnung „Scheunenhof am Eschenwald“ für das unbebaute Gelände zwischen der Untergöhrener Straße, Am Eschenwald und Zum Karpfenteich (siehe Lageplan), ist nach Abschluss der Beteiligungen der Öffentlichkeit nach § 3 (2) BauGB sowie der Behörden entsprechend § 4 (2) BauGB ergänzt bzw. angepasst worden.
Aus diesem Grund liegt der fortgeschriebene 2. Entwurf gemäß § 4a (3) Satz 1 und 3 BauGB in der Zeit
vom 3. Juli bis zum 4. August 2023
im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
| Donnerstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr |
| Freitag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Daneben kann während dieser Dauer auch die Begründung zur Planung eingesehen werden. Gemäß § 4a (3) Satz 2 BauGB wird hiermit bestimmt, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten bzw. ergänzten Teilen des Planentwurfs abgegeben werden können. Parallel sind die digitalen Fassungen des geänderten Planentwurfs und der Begründung auf der Homepage des Amt Malchow unter dem folgenden Link einzusehen:
https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen
Bestandteil der ausgelegten Unterlagen sind auch weiterhin die bereits vorliegenden Fachbeiträge und Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen:
| - | Begründung mit Aussagen zu den Auswirkungen auf die Umwelt |
| - | Eingriffs-Ausgleichsbilanzierung |
| - | Artenschutzfachbeitrag |
Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der erneuten Auslegung des Planentwurfs im angegebenen Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Bedenken und Hinweise zu den ergänzten bzw. geänderten Teilen des 2. Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden.
Abschließend wird darüber informiert, dass gemäß § 3 (2) BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Satzungsentwurf zum Bebauungsplan Nr. 18 unberücksichtigt bleiben können.
Lageplan