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Malchower Tageblatt
Ausgabe 7/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Göhren-Lebbin

Öffentliche Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung Göhren-Lebbin in der Sitzung am 12. Juni 2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohnen am Katerberg“ für das Gelände westlich der Penkower Straße zwischen Ortseingang und dem Robinson-Club (siehe Lageplan) liegt in der Zeit

vom 3. Juli bis zum 4. August 2023

im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Daneben können während dieser Dauer auch die Begründung zur Planung sowie der Umweltbericht eingesehen werden.

Parallel sind die digitalen Fassungen des Planentwurfs und der Begründung auf der Homepage des Amt Malchow unter dem folgenden Link einzusehen:

https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen aus dem Vorbeteiligungsverfahren nicht vor. Einen zentralen Bestandteil der ausgelegten Unterlagen bildet jedoch die Begründung mit dem Umweltbericht, aus dem umweltbezogene Informationen zu entnehmen sind.

Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Auslegung des Planentwurfs im angegebenen Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.

Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Bedenken und Hinweise zum vorliegenden Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden.

Abschließend wird darüber informiert, dass gemäß § 3 (2) BauGB nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Satzungsentwurf zur 2. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben können.

Göhren-Lebbin, 14. Juni 2023
Torsten Zillmer - Siegel -
Bürgermeister
Lageplan