Die Gemeindevertretung Silz hat in ihrer Sitzung am 16. Mai 2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Heidepark Silz“ nördlich des Fleesensee (siehe Lageplan) beschlossen.
Die bestehende Satzung über den Bebauungsplan Nr. 1 „Heidepark Silz“ gilt seit ihrer Bekanntgabe am 26. Juni 2006 als rechtskräftig und regelt seither Art und Umfang der baulichen Maßnahmen innerhalb des Plangebiets. Die infolge der baulichen Veränderungen gesammelten Erfahrungen haben inzwischen jedoch erkennen lassen, dass die seinerzeit gewählten Höchstwerte für Nebenanlagen nicht praxisorientiert gewählt waren. Daher beabsichtigt die Gemeinde diese Regelung in Abstimmung mit den berührten Behörden, aber auch mit den betroffenen Grundstückseigentümern künftig praktikabler zu gestalten.
Die an die Historie des Plangebietes angelehnte festgelegte Art der Nutzung hingegen soll kein Gegenstand der Planänderung sein. Der Standort soll folglich auch weiterhin dem Ferienwohnen dienen. Gleiches gilt für die Beschränkung der Grundflächen der Ferienhäuser auf höchstens 72m². Die Festlegungen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan für die Gemeinde Silz werden durch die beabsichtigte Planänderung nicht tangiert. Auch die geänderte Fassung des Bebauungsplanes Nr. 1 würde sich folglich aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.
Die genannten Planungsabsichten der Gemeinde Silz werden hiermit bekannt gegeben.