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Malchower Tageblatt
Ausgabe 7/2024
Rathausnotizen
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Straßenreinigungspflicht

Die Stadt ist bestrebt für die Bürgerinnen und Bürger sowie für die Besucher ein gepflegtes Ortsbild zu bieten. Jeder Grundstückseigentümer sollte hierfür seinen Beitrag leisten.

Jetzt mitten in der Vegetationsphase möchte ich Sie daran erinnern, dass nicht nur Straßen und Gehwege von Unkraut freizuhalten und zu kehren sind, sondern auch das Unkraut aus den Straßenrinnen zu entfernen ist.

Es ist kein schöner Anblick, wenn zwar Blumen in den Vorgärten blühen, aber das Gesamtbild durch auf Gehwegen und in Rinnen wachsendes Unkraut oder durch verschmutzte Straßen beeinträchtigt wird.

Ich appelliere daher nicht nur an die Einwohner bebauter, sondern auch an die Eigentümer unbebauter Grundstücke, ihrer Reinigungsverpflichtung auf Gehwegen und Fahrbahnen nachzukommen und bitte, die Regelungen der aktuell gültigen Straßenreinigungssatzung zu beachten.

Gemäß unserer Satzung über die Straßenreinigung hat jeder Eigentümer vor und ggf. auch neben bebauten und unbebauten Grundstücken, die durch öffentliche Straßen erschlossen sind, seiner Reinigungspflicht nachzukommen.

https://www.inselstadt-malchow.de/rechtsgrundlagen/1/35290/stra%C3%9Fenreinigungssatzung.html

Wir danken Ihnen im Voraus für Ihre Mithilfe und Ihr Engagement für eine saubere Inselstadt Malchow.

Matthias Pasternak
Sachgebietsleiter Ordnungsamt