Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt
Mittleres Mecklenburg
- Flurneuordnungsbehörde -
| Bodenordnungsverfahren: | „Dobbin-Glave" |
| Gemeinde: | Dobbin-Linstow |
| Landkreis: | Rostock |
Ladung zum Anhörungstermin
Der Bodenordnungsplan wird gemäß § 60 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in Form eines Nachtrages zum Maßnahmenplan geändert.
Der Maßnahmenplan nach § 41 FlurbG als Bestandteil des Bodenordnungsplanes wird um folgende Maßnahme erweitert:
Umplanung M 23-28 „Herstellung der Durchwanderbarkeit der Nebel in Walkmöhl
(2. BA Errichtung der Fischaufstiegsanlage)"
Mit dieser Maßnahme soll die begonnene Renaturierung der Nebel im Bereich der Bodenordnungsverfahren „Dobbin-Glave" und „Linstow" abgeschlossen und die Durchwanderbarkeit dieses Gewässers hergestellt werden.
Die Flurneuordnungsbehörde hält die geplante Maßnahme, die dem Zweck der Flurneuordnung dient, für sinnvoll und geboten und hat daher gemäß § 41 Flurbereinigungsgesetz einen Nachtrag zum Maßnahmeplan erstellt. Der Nachtrag steht im öffentlichen Interesse.
Der Nachtrag wurde durch das Ministerium für Klimaschutz, Landwirtschaft, ländliche Räume und Umwelt Mecklenburg-Vorpommern am 27.02.2024 genehmigt.
Mit dem Vorstand der Teilnehmergemeinschaft „Dobbin-Glave" wurde vor Aufstellung des Nachtrags Benehmen hergestellt.
Der Termin zur Bekanntgabe und Erläuterung sowie der Anhörungstermin zur 9. Änderung des Bodenordnungsplanes wird gemäß § 59 des Flurbereinigungsgesetzes (FlurbG) vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 546) auf den
14. August 2024 um 10:00 Uhr
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und
Umwelt Mittleres Mecklenburg,
Dienststelle Bützow,
Schloßplatz 6, 18246 Bützow, Beratungsraum 001
festgesetzt, zu dem hiermit alle Beteiligten geladen werden.
| Beteiligte sind: | |
| a) | als Teilnehmer die Eigentümer und Erbbauberechtigten der zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücke, |
| b) | als Nebenbeteiligte u. a. Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen und von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Nutzung solcher Grundstücke beschränken. |
Die 9. Änderung des Bodenordnungsplanes in Form eines Nachtrages zum Maßnahmenplan liegt
vom 22.07.2024 bis zum 09.08.2024
im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und
Umwelt Mittleres Mecklenburg,
Dienststelle Bützow,
Schloßplatz 6, 18246 Bützow, Zimmer 220
zu den üblichen Dienstzeiten
zur Einsichtnahme aus.
Wir weisen darauf hin, dass Widersprüche gegen die 9. Änderung des Bodenordnungsplanes in Form eines Nachtrages zum Maßnahmeplan von den Beteiligten zur Vermeidung des Ausschlusses im Anhörungstermin vorzubringen sind (§ 59 FlurbG).
Beteiligte, die an der Wahrnehmung der Termine verhindert sind, können sich durch einen Bevollmächtigten vertreten lassen. Vollmachtvordrucke können bei der Flurneuordnungsbehörde angefordert werden.
Bützow, den 25.06.2024