Die Stadtvertretung Malchow hat in ihrer Sitzung am 27. Juni 2024 die Aufstellung der 9. Änderung des Flächennutzungsplanes für die Inselstadt Malchow für das Gelände zwischen der Rostocker Straße und der Ahornallee nördlich des städtischen Bahngleises im Gewerbepark Nord (siehe Lageplan) beschlossen.
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan der Inselstadt Malchow stellt den betroffenen Bereich derzeit als Gewerbefläche dar. Mit Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 49 „Feuerwehrschule Ahornallee“ hat die Stadtvertretung bereits am 13. April 2023 festgelegt, dass dieser Bereich künftig zu einer Landesschule für Brand- und Katastrophenschutz entwickelt werden soll.
Diese Entwicklung lässt sich aus der bestehenden Darstellung im Flächennutzungsplan gemäß § 8 (2) BauGB nicht herleiten. Der Flächennutzungsplan soll deshalb mit der 9. Änderung im Parallelverfahren zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 49 „Feuerwehrschule Ahornallee“ gemäß § 8 (3) BauGB geändert werden.
Der Bereich soll aufbauend auf die neuen Entwicklungsziele künftig als Sonderbaufläche dargestellt werden.
Die genannten Planungsabsichten werden gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung für die Inselstadt Malchow bekannt gegeben.
Malchow, 9. Juli 2024
| - Siegel - | René Putzar |
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| Bürgermeister |