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Malchower Tageblatt
Ausgabe 8/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Eheschließungen außerhalb des Standesamtes - Bewerbungen

Die Inselstadt Malchow ist ein sehr attraktiver Standort für Trauungen.

Gemäß § 1 Abs. 2 Personenstandsverordnung befinden sich die Diensträume des Standesamtes am Amtssitz. Grundsätzlich sind dort die Trauungen vorzunehmen.

Unabhängig davon, lässt das Gesetz die Einrichtung weiterer, besonderer Räumlichkeiten als Trauräume zu. Die Stadt hat die Anzahl der Außenstellen auf fünf begrenzt. Von diesem Recht macht die Inselstadt Malchow seit Jahren Gebrauch, um den Brautpaaren ein unvergessliches Erlebnis am Ort ihrer Wahl zu ermöglichen. Aus diesem Grund und auch aus Gründen der Gleichbehandlung, werden die externen Räumlichkeiten für Trauungen alle drei Jahre neu festgelegt. Somit werden dann zum 01.01.2026 die neu festgelegten externen Räume für Eheschließungen benannt. Bis dahin behalten die bisherigen Räumlichkeiten ihre Gültigkeit.

Anhang:

Die Eheschließung soll in einer der Bedeutung der Ehe entsprechenden würdigen Form vorgenommen werden, die dem Standesbeamten zudem eine ordnungsgemäße Vornahme seiner Amtshandlung ermöglicht (§ 14 Abs. 2 Personenstandsgesetz). Art, Größe und Ausstattung des Raumes müssen daher dieser Bedeutung entsprechen und den störungsfreien Ablauf der Trauung gewährleisten.

Um diesen Anforderungen bei der Wahl eines Trauortes außerhalb des Standesamtes gerecht zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

Der Ort muss sich innerhalb des Amtsbereiches befinden. Dies gilt für den vollständigen Zeitraum der Amtshandlung.

Dem Standesbeamten obliegt insoweit die Dispositionsbefugnis (und das Hausrecht) über den Trauungsort.

Die Bestimmung des Ortes darf nicht von der Nutzung des gastronomischen Betriebes abhängig sein. Der Gleichheitsgrundsatz fordert, dass jedem heiratswilligen Paar die Eheschließung am externen Trauraum ermöglicht wird.

Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist sicherzustellen, dass unbeteiligte Zuschauer keinen Zutritt zum Eheschließungsraum haben und die Trauung auch nicht akustisch durch Außenstehende verfolgt werden kann.

Für das Auswahlverfahren neuer externer Räume können die Interessenten bis zum 01.12.2024 entsprechende Anträge beim Bürgermeister der Inselstadt Malchow einreichen. Eine Entscheidung über die zu vergebenden zusätzlichen Räume wird bis zum 31.12.2024 getroffen und bekannt gegeben. Sollte es mehr Bewerber als Möglichkeiten geben, entscheidet das Losverfahren, an dem aller Bewerber teilnehmen können.

René Putzar
Ihr Bürgermeister