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Malchower Tageblatt
Ausgabe 8/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Göhren-Lebbin

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zum Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Rettungszentrum Tannenweg“ der Gemeinde Göhren-Lebbin gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Gemeindevertretung Göhren-Lebbin hat bereits in ihrer Sitzung am 16. April 2024 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 21 „Rettungszentrum Tannenweg“ für das Gelände westlich der Penkower Straße (Kreisstraße MSE 4) und südlich des Tannenweges (siehe Lageplan) beschlossen.

In Abstimmung mit dem Landkreis MSE beabsichtigt die Gemeinde diesen Standort zum Stützpunkt der Rettungswache und als neuen Standort für die Feuerwehr der Gemeinde zu entwickeln. Ergänzt werden diese Nutzungen durch die Verlagerung des gemeindlichen Bauhofes auf dieses Grundstück. Durch Bündelung der aufgeführten Nutzungen an einem gemeinsamen Standort sollen deutlich verbesserte Rahmenbedingungen und dadurch kürzere Einsatzzeiten erzielt werden.

Gemäß § 3 Abs. 1 BauGB ist die Öffentlichkeit möglichst frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung zu informieren. Darüber hinaus ist sie über sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebiets in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich zu unterrichten. Ihr ist dabei Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung zu geben.

Der Vorentwurf des Bebauungsplanes Nr. 21 „Rettungszentrum Tannenweg“ einschließlich Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht wird in der Zeit vom

vom 21. Juli bis zum 29. August 2025

auf der Internetseite des Amtes Malchow unter dem folgenden Link:

https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen/index.php

sowie auf dem zentralen Landesportal unter https://bplan.geodaten-mv.de/bauportal/Bauleitplaene veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die Unterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen nach Möglichkeit elektronisch übermittelt werden (planung@amt-malchow.de und/oder planung@cesagroup.berlin). Alternativ können Stellungnahmen auch per Post an das Amt Malchow gesandt oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.

Göhren-Lebbin, 8. Juli 2025

Torsten Zillmer

- Siegel -

Bürgermeister

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