Der Gesellschafter und die Geschäftsführung der Kur- und Tourismus GmbH Göhren-Lebbin haben in ihrer Sitzung am 23.06.2025 den Jahresabschluss zum 31.12.2024 festgestellt. Gem. § 14 Abs. 5 des Kommunalprüfungsgesetzes für das Land Mecklenburg-Vorpommern (KPG M-V) wird der Beschluss des Jahresabschlusses hiermit öffentlich bekannt gemacht.
Der Jahresabschluss inkl. Anhang und der Prüfbericht liegen zur Einsichtnahme von Montag, 21.07.2025 bis Freitag, 25.07.2025 während der Öffnungszeiten im Rathaus, Alter Markt 1, 17213 Malchow, Zimmer 6 öffentlich aus.
Hinweis gemäß § 5 Abs. 5 der Kommunalverfassung Mecklenburg-Vorpommern (KV M-V): Ein Verstoß gegen Verfahrens- und Formvorschriften, die in der KV M-V enthalten oder aufgrund der KV M-V erlassen worden sind, kann nach Ablauf eines Jahres seit der öffentlichen Bekanntmachung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn bei der Bekanntmachung auf die Regelungen dieses Absatzes hingewiesen worden ist. Diese Folge tritt nicht ein, wenn der Verstoß innerhalb der Jahresfrist schriftlich unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, aus der sich der Verstoß ergibt, gegenüber dem Amt geltend gemacht wird. Eine Verletzung von Anzeige-, Genehmigungs- oder Bekanntmachungsvorschriften kann abweichend von Satz 1 stets geltend gemacht werden.
Göhren-Lebbin, den 24.06.2025