Der von der Stadtvertretung Malchow in der Sitzung am 29. Juni 2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31b mit der Bezeichnung „Ziegeleiweg“ für den Bereich der Bootshalle Malchow im Ziegeleiweg 5 zwischen Bundestraße B192 und Malchower See (siehe Lageplan), liegt in der Zeit
vom 28. August bis zum 29. September 2023
im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten
| Montag | 09:00 bis 12:00 Uhr |
| Dienstag | 09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr |
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zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Daneben kann während dieser Dauer auch die Begründung zur Planung eingesehen werden. Es wird darauf hingewiesen, dass das Planverfahren gemäß § 13a BauGB beschleunigt und somit voraussichtlich mit nur einer Öffentlichkeitsbeteiligung durchgeführt wird.
Parallel sind die digitalen Fassungen des geänderten Planentwurfs und der Begründung auf der Homepage des Amt Malchow unter dem folgenden Link einzusehen:
https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen
Die Öffentlichkeit kann sich im Rahmen der Auslegung des Planentwurfs im angegebenen Zeitraum über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung informieren.
Während der genannten Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen, Bedenken und Hinweise zum vorliegenden Planentwurf schriftlich oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden.
Abschließend wird darüber informiert, dass gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Satzungsentwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31b unberücksichtigt bleiben können.
Malchow, 24. Juli 2023
Übersichtslageplan zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31b