Die Stadtvertretung Malchow hat in ihrer Sitzung am 29. Juni 2023 die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31b „Ziegeleiweg“ vom 8. September 2022 für den Bereich des Grundstücks „Ziegeleiweg 5“ nördlich der Bundesstraße B192 auf dem Kloster Malchow (siehe Lageplan) neugefasst.
Entgegen des zunächst gefassten Aufstellungsbeschlusses soll die Planung nunmehr gemäß § 13a BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB durchgeführt werden. Mit der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31b wird weder die Zulässigkeit eines Vorhabens nach Anlage 1 zum Umweltverträglichkeitsgesetz (UVPG) oder eines nach Landesrecht UVP-pflichtigen Vorhabens vorbereitet oder begründet; noch bestehen Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der Erhaltungsziele und des Schutzzweckes von Natura 2000-Gebieten im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes. Durch die Planänderung soll zudem eine zulässige Grundfläche von deutlich unter 20.000 m² festgesetzt werden. Damit sind die Voraussetzungen zur Anwendung des beschleunigten Verfahrens gegeben.
Als Planungsziel verfolgt die Inselstadt Malchow auch weiterhin eine Verlagerung des Standortes für bis zu 40 Wohnmobilstellplätze auf die benachbarte Fläche der Bootshalle Malchow.
Die Festlegungen im rechtskräftigen Flächennutzungsplan für die Inselstadt Malchow werden durch die neugefasste Planänderung nicht tangiert. Auch die geänderte Fassung des Bebauungsplanes Nr. 31b würde sich somit aus dem Flächennutzungsplan entwickeln.
Die genannten Planungsabsichten der Inselstadt Malchow werden hiermit gemäß § 2 (1) Baugesetzbuch in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung bekannt gegeben.
Malchow, 24. Juli 2023
Übersichtslageplan zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 31b