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Malchower Tageblatt
Ausgabe 9/2023
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Göhren-Lebbin

2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes für den Bereich der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Strandpromenade Untergöhren

Die Gemeindevertretung Göhren-Lebbin hat in ihrer Sitzung am 12. Juni 2023 die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Strandpromenade Untergöhren“ gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.

Der Satzungsbeschluss wurde im „Malchower Tageblatt“ Nr. 7/2023 vom 24. Juni 2023 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist die 2. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 7 in Kraft getreten.

Die Planänderung ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a (2) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt worden. Durch die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 wird die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt.

Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan für die Gemeinde Göhren-Lebbin ist der Geltungsbereich bislang als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Strandpromenade“ dargestellt. Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Strandpromenade Untergöhren“ weist den Geltungsbereich hingegen als Sondergebiet für Gastronomie/Bootsverleih sowie als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Uferbereich fest und weicht somit von der gegenwärtigen Darstellung des Flächennutzungsplanes ab.

Gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, bereits aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt worden ist. In diesem Fall ist der Flächennutzungsplan jedoch im Zuge einer Berichtigung anzupassen.

In der Begründung zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 „Strandpromenade Untergöhren“ wurde die beabsichtigte künftige Darstellung im Flächennutzungsplan bereits dargelegt.

Bei der Berichtigung des Flächennutzungsplanes handelt es sich um einen redaktionellen Vorgang, auf den die Vorschriften des BauGB hinsichtlich Aufstellung und Genehmigung von Bauleitplänen keine Anwendung finden.

Ein Teil des Geltungsbereichs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 wird im Rahmen der 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes angepasst und zukünftig als Sondergebiet für Gastronomie/Bootsverleih sowie als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Uferbereich dargestellt. Der verbleibende Teil des Geltungsbereichs wird nicht geändert und verbleibt in seiner Darstellung als Grünfläche mit der Zweckbestimmung Strandpromenade.

Umfang und Lage der 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes sind aus der beigefügten Planzeichnung ersichtlich. Die 2. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird der Öffentlichkeit hiermit bekanntgegeben. Sie wird gemeinsam mit der zugehörigen Begründung im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow (für das Amt Malchow), ansässig im ehemaligen Amtsgericht, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17 in 17213 Malchow, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Zusätzlich wird die Planberichtigung auf der Internetseite des Amt Malchow unter dem nachstehenden Link veröffentlicht:

www.amt-malchow.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen.html

Göhren-Lebbin, 2. August 2023

- Siegel - — Torsten Zillmer, Bürgermeister

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