Die Gemeindevertretung Göhren-Lebbin hat in ihrer Sitzung am 3. April 2012 die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohn- und Ferienhausgebiet Block A und B“ gemäß § 10 (1) Baugesetzbuch (BauGB) als Satzung beschlossen.
Der Satzungsbeschluss wurde im „Amtsspiegel“ Nr. 9/2012 vom 18. August 2012 ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung ist die 1. Änderung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 5 in Kraft getreten.
Die Planänderung ist als Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13a (2) BauGB im beschleunigten Verfahren ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB aufgestellt worden. Durch die Aufstellung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird die geordnete städtebauliche Entwicklung nicht beeinträchtigt.
Im rechtskräftigen Flächennutzungsplan für die Gemeinde Göhren-Lebbin ist der Geltungsbereich sowohl als Wohnbaufläche als auch Sondergebiet für Ferienunterkünfte dargestellt. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohn- und Ferienhaussiedlung Block A und B“ weist jedoch den gesamten Geltungsbereich als Sondergebiet für Wohnen und Ferienwohnen fest und weicht somit von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes ab.
Gemäß § 13a (2) Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, bereits aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt worden ist. In diesem Fall ist der Flächennutzungsplan jedoch im Zuge einer Berichtigung anzupassen.
In der Begründung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 „Wohn- und Ferienhaussiedlung Block A und B“ wurde die beabsichtigte künftige Darstellung im Flächennutzungsplan bereits dargelegt.
Bei der Berichtigung des Flächennutzungsplanes handelt es sich um einen redaktionellen Vorgang, auf den die Vorschriften des BauGB hinsichtlich Aufstellung und Genehmigung von Bauleitplänen keine Anwendung finden.
Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 5 wird im Rahmen der 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes angepasst und zukünftig als Sonderbaufläche „Wohn- und Ferienhausgebiet“ dargestellt.
Der Umfang der 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes ist aus der beigefügten Planzeichnung ersichtlich. Die 1. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird der Öffentlichkeit hiermit bekanntgegeben. Sie wird gemeinsam mit der zugehörigen Begründung im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow (für das Amt Malchow), ansässig im ehemaligen Amtsgericht, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17 in 17213 Malchow, während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Zusätzlich wird die Planberichtigung auf der Internetseite des Amt Malchow unter dem nachstehenden Link veröffentlicht:
www.amt-malchow.de/rechtsgrundlagen/1/satzungen.html
Göhren-Lebbin, 2. August 2023
Lageplan