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Malchower Tageblatt
Ausgabe 9/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Göhren-Lebbin

Erneute Veröffentlichung des Entwurfs der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der von der Gemeindevertretung Göhren-Lebbin in der Sitzung am 12. Juni 2023 gebilligte und zur Auslegung bestimmte Entwurf der 2. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 6 „Wohnen am Katerberg“ für das Gelände westlich der Penkower Straße zwischen Ortseingang und dem Robinson-Club (siehe Lageplan) wird aufgrund der in der letzten Veröffentlichung fehlenden Angabe, welche umweltbezogenen Informationen verfügbar sind, erneut mit Begründung und Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit

vom 26. August bis zum 27. September 2024

auf der Internetseite des Amtes Malchow unter dem folgenden Link:

https://www.amt-malchow.de/bekanntmachungen

sowie auf dem zentralen Landesportal https://www.bauportal-mv.de/bauportal/Bauleitplaene veröffentlicht.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet werden die nach § 3 Abs. 2 Satz 1 BauGB zu veröffentlichenden Unterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung als andere leicht zu erreichende Zugangsmöglichkeit im Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow, ansässig im ehemaligen Amtsgerichtsgebäude in 17213 Malchow, Kurze Straße 28, Zimmer 0.17, während folgender Zeiten

Montag

09:00 bis 12:00 Uhr

Dienstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 16:00 Uhr

Donnerstag

09:00 bis 12:00 und 13:00 bis 18:00 Uhr

Freitag

09:00 bis 12:00 Uhr

zur Verfügung gestellt.

Folgende Arten umweltbezogener Informationen sind verfügbar:

Standortbezogene Aussagen sind direkt dem parallel durchzuführenden Verfahren zum Bebauungsplan Nr. 6 „Wohnen am Katerberg“ – 1. Änderung zugeordnet worden und können dort in Erfahrung gebracht werden.

1.

der Entwurf des Umweltberichtes als Kapitel 2 der Begründung zur 2. Änderung des Flächennutzungsplans mit Informationen zu Auswirkungen der Änderungen auf folgende Schutzgüter:

-

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt: Aussagen zu Auswirkungen auf die Lebensräume der Tiere (u.a. Brutvögel, Fledermäuse, Reptilien und Amphibien); Aussagen zum Artenschutz; Aussagen zu Vermeidungs- und Schutzmaßnahmen (Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag); Aussagen zu Auswirkungen auf den Lebensraum von Pflanzen, Bäumen und Biotopen

-

Naturschutzrechtliche Schutzgebiete und -objekte: Allee, geschützte Gehölze, geschütztes Biotop „Poppentiner Graben“

-

Schutzgut Orts- und Landschaftsbild: Auswirkungen der geplanten Bebauung auf das Orts- und Landschaftsbild

-

Schutzgut Klima und Luft: Kleinklimatische Auswirkungen durch die geplante Bebauung

-

Schutzgut Mensch, Gesundheit und Bevölkerung: Angaben zur Wohnflächenentwicklung, Erholungsfunktion und Annahmen der Verkehrs- und Lärmentwicklung

-

Schutzgut Fläche: Angaben zum Flächenverbrauch

-

Schutzgut Boden: Aussagen zu Auswirkungen der geplanten Bebauung auf die Bodenfunktionen

-

Schutzgut Wasser: Aussagen zum Wasser und zur Niederschlagsversickerung, Poppentiner Graben

-

Schutzgut Kultur und sonstige Sachgüter: Bodendenkmal am Poppentiner Graben

-

Eingriff in Natur und Landschaft: Aussagen zum Eingriff in Natur und Landschaft, Vermeidungs-, Minderungs- sowie Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen mit Verweis auf den Bebauungsplan Nr. 6 „Wohnen am Katerberg“ – 1. Änderung

sowie zu den Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern.

2.

umweltbezogene Stellungnahmen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligungen an der 2. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß § 3 Abs. 1 sowie § 4 Abs. 1 BauGB

Stellungnahme des Landkreises Mecklenburgische Seenplatte:

-

Aussagen zum Umweltbericht

o

Verbindung zum Bebauungsplan Nr. 6 „Wohnen am Katerberg“ – 1. Änderung und Abschichtung nach § 2 Abs. 4 Satz 5 BauGB

Stellungnahmen des Wasser- und Bodenverbandes Müritz:

-

Verlauf Gewässer II. Ordnung - FLE-087-000 und FLE-087-004, Gewässerschutzstreifen, Bepflanzungen

Stellungnahme des Forstamtes Wredenhagen:

-

Vorhandene Waldflächen

Stellungnahme des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband M-V:

-

Umgang mit Grund und Boden

-

Berücksichtigung von Klimaschutz und Klimaanpassung durch Aufnahme von Festsetzungen

-

Aussagen zum Schutz des Poppentiner Grabens

-

Aussagen zum Schutz von Alleen und Baumreihen

Aussagen zur ökologischen Baubegleitung

-

Aussagen zur möglichen Bebauung bzw. zur geplanten Nutzung

Während der Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden. Stellungnahmen sollen elektronisch übermittelt werden (info@amt-malchow.de). Bei Bedarf können Stellungnahmen auch per Post an das Amt für Bürgerservice, Stadt- und Gemeindeentwicklung der Stadtverwaltung Malchow in 17213 Malchow gesandt oder während der Dienstzeiten zur Niederschrift hervorgebracht werden. Die Stellungnahmen werden in der anschließenden Abwägung der öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander abgewogen. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können unberücksichtigt bleiben.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des Artikels 6 Abs. 1 Buchst. e) der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) in Verbindung mit § 3 des Baugesetzbuchs (BauGB). Geben Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben ab, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung Ihrer Stellungnahme. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der „Information über die Datenverarbeitung im Bereich des Bebauungsplanverfahrens“, die mit veröffentlicht wird.

Göhren-Lebbin, 22. Juli 2024

Torsten Zillmer

- Siegel -

Bürgermeister

Lageplan