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Malchower Tageblatt
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Nossentiner Hütte

Aufstellung der 3. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1a „Gutshof Sparow“

Die Gemeindevertretung Nossentiner Hütte hat in ihrer Sitzung am 10. Juli 2025 die Aufstellung der 3. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1a „Gutshof Sparow“ für das Gelände des Gutshofes in Sparow (siehe Lageplan) beschlossen.

Im Zuge des bevorstehenden Vorhabenträgerwechsels soll das Gelände des Gutshofes künftig nicht mehr zur Fremdenbeherbergung genutzt werden. Stattdessen ist beabsichtigt, die derzeit bestehenden Gebäude einer gesundheitlichen Nutzung in Form einer Klinik mit bis zu 150 Betten zuzuführen. Dementsprechend sind weitreichende Anpassungen des Bebauungsplanes erforderlich, die im Wesentlichen jedoch den aktuellen Gebäudebestand sichern.

Da trotz geplanter Neuausrichtung der Konzeption für das Gutshof-Gelände die Grundflächenzahl auf dem Grundstück nicht erhöht werden soll, kann das Planverfahren zur 3. Änderung als beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB i. V. m. § 13 BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 (4) BauGB durchgeführt werden.

Der Geltungsbereich des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1a wird im Flächennutzungsplan derzeit als Sonstiges Sondergebiet „Fremdenbeherbergung“ ausgewiesen. Eine Entwicklung der nunmehr angestrebten Nutzung des Objekts kann aus dem Flächennutzungsplan für Nossentiner Hütte somit derzeit nicht abgeleitet werden. Die Darstellung im Flächennutzungsplan ist daher anzupassen.

Die geänderten Planungsabsichten der Gemeinde Nossentiner Hütte werden hiermit bekannt gegeben.

Nossentiner Hütte, 6. August 2025

Birgit Kurth
- Siegel -
Bürgermeisterin

Übersichtslageplan zur 3. Änderung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 1a