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Malchower Tageblatt
Ausgabe 9/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der Gemeinde Göhren-Lebbin

Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17b „Poppentiner Weg West“

Die Gemeindevertretung Göhren-Lebbin hat in ihrer Sitzung am 8. Juli 2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17b „Poppentiner Weg West“ für die Grundstücke südlich des BEECH-Resorts und östlich des Kirchweges beschlossen. Der Geltungsbereich greift die Idee des Aufstellungsbeschlusses vom 29. November 2016 für den Bebauungsplan Nr. 17 „Poppentiner Weg“ auf, der zunächst ein deutlich größeres Gebiet planungsrechtlich regeln sollte. Entgegen der damaligen Zielstellung, beabsichtigt die Gemeinde im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17b jedoch die Ausweisung von Bauflächen zum Dauerwohnen anstelle der zunächst auch hier vorgesehenen Ferienhausbebauung.

Der ebenfalls aus dem Bebauungsplan Nr. 17 hervorgegangene Bebauungsplan Nr. 17a „Poppentiner Weg Nord“ hat bereits mit Wirkung vom 9. März 2019 Rechtskraft erlangt und weist die Grundstücke am Kalkberg wie geplant seither als Ferienhausgebiet aus.

Der Flächennutzungsplan stellt den Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17b „Poppentiner Weg West“ aktuell ebenfalls als Sonderbaufläche zur Fremdenbeherbergung dar und steht dem nunmehr angestrebten Planungsziel „Dauerwohnen“ damit ebenfalls entgegen. Zur Umsetzung dieser Planung ist daher eine weitere Anpassung des Flächennutzungsplanes notwendig.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 17b ist auf dem nachstehenden Lageplan dargestellt.

Die Planungsabsichten der Gemeinde Göhren-Lebbin werden hiermit bekannt gegeben.

Göhren-Lebbin, 6. August 2025

Torsten Zillmer

- Siegel -

Bürgermeister

Lageplan