Die Stadtvertretung Malchow hat in ihrer Sitzung am 17. Juli 2025 die Aufstellung des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 50 „Lebensmittelmarkt am Stämmenberg“ auf dem Kloster gegenüber des Parkplatzes an der Klosterschmiede (siehe Lageplan) beschlossen.
Der Bereich steht bereits seit einigen Jahren im Fokus als potentieller Entwicklungsstandort zur Umsetzung der am 26. September 2019 beschlossenen kommunalpolitischen Zielsetzung zur Ansiedlung eines Lebensmittelmarktes auf der Klosterseite der Inselstadt Malchow.
Hieraus ergibt sich folgerichtig das Primärziel der Inselstadt Malchow, an diesem Standort einen Lebensmittelmarkt zu entwickeln, der die Versorgung der Klosterseite und der Stadtinsel aber auch der südlich gelegenen Umlandgemeinden verbessern und langfristig sichern soll. Zudem erhofft man sich durch dieses zusätzliche Angebot eine spürbare Reduzierung der Verkehrsbelastung für die historische Altstadt im Bereich der Stadtinsel, Drehbrücke und Kirchenstraße.
Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 50 wird im Regelverfahren mit Umweltbericht aufgestellt.
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan für die Inselstadt Malchow weist den Bereich aktuell noch als Landwirtschaftsfläche aus. Der Vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 50 entwickelt sich somit gegenwärtig nicht aus dem Flächennutzungsplan der Inselstadt Malchow und ist im Parallelverfahren entsprechend an das neue Planungsziel anzupassen.
Die genannten Planungsabsichten der Inselstadt Malchow werden hiermit gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 14 der Hauptsatzung bekannt gegeben.
Malchow, 6. August 2025
René Putzar | - Siegel - |
Bürgermeister |
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