Die Gemeindevertretung der Gemeinde Göhren-Lebbin hat in ihrer Sitzung am 8. Juli 2025 die Aufstellung der 7. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Bereich des Bebauungsplanes Nr. 17b „Poppentiner Weg West“ auf den Flächen südlich des BEECH-Resorts sowie östlich des Kirchweges (siehe Lageplan) beschlossen.
Der rechtsgültige Flächennutzungsplan von Göhren-Lebbin stellt den berührten Bereich derzeit als Sonderbaufläche „Fremdenbeherbergung“ dar. Mit Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 17b „Poppentiner Weg West“ hat die Gemeindevertretung parallel festgelegt, dass dieser Bereich künftig als Wohnstandort entwickelt werden soll.
Diese Entwicklung lässt sich aus der bestehenden Darstellung im Flächennutzungsplan gemäß § 8 (2) BauGB nicht herleiten. Der Flächennutzungsplan soll deshalb mit der 7. Änderung im Parallelverfahren zum Bebauungsplan Nr. 17b „Poppentiner Weg Nord“ gemäß § 8 (3) BauGB geändert werden.
Der Bereich soll aufbauend auf das neue Entwicklungsziel künftig als Wohnbaufläche dargestellt werden.
Die genannten Planungsabsichten werden gemäß § 2 (1) BauGB in Verbindung mit § 8 der Hauptsatzung für Göhren-Lebbin bekannt gegeben.
Göhren-Lebbin, 6. August 2025
Torsten Zillmer | - Siegel - |
Bürgermeister |
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