Die Gemeindevertretung Silz hat mit Beschluss vom 24. Juni 2025 die folgende Widmungsverfügung erlassen:
Das nachstehend aufgeführte Flurstück der Gemeinde Silz wird gemäß § 7 Straßen- und Wegegesetz des Landes Mecklenburg-Vorpommern (StrWG M-V) vom 13. Januar 1993 (GVOBl M-V Seite 44), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVOBl M-V Seite 154, 184) dem öffentlichen Verkehr gewidmet:
| Gemarkung | Flur | Flurstück | Betroffenheit | Lagebezeichnung |
| Silz | 1 | 62/14 | teilweise | zwischen Dorfstraße 30 und 32 |
Die im Lageplan gekennzeichnete Fläche wird gemäß § 3 Punkt 4 StrWG M-V entsprechend ihrer Verkehrsbedeutung als sonstige öffentliche Straße eingestuft und dient vordergründig als Zufahrt der hieran anschließenden Grundstücke.
Gegen diese Widmungsverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch bei der Amtsvorsteherin des Amt Malchow, ansässig in 17213 Malchow, Alter Markt 1, eingelegt werden.
Silz, 5. August 2025
Almuth Köhler | - Siegel - |
Bürgermeisterin |
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