Der Jahresabschluss des WasserZweckVerbandes für das Geschäftsjahr 2021 wurde durch die MÖHRLE HAPP LUTHER GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft aus Schwerin, geprüft und am 27.06.2022 mit folgendem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen:
„Wir haben den Jahresabschluss des WasserZweckVerbandes Malchin Stavenhagen zum 31.12.2021 bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, Finanzrechnung sowie Anhang unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 geprüft. Durch § 13 Abs. 3 KPG M-V wurde der Prüfungsgegenstand erweitert. Die Prüfung erstreckt sich daher auch auf die wirtschaftlichen Verhältnisse des Zweckverbandes i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
| • | entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der EigVO M-V i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Zweckverbandes zum 31.12.2021 sowie seiner Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 und |
| • | vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Zweckverbandes. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den Vorschriften der EigVO M-V und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. |
Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Erweiterung der Jahresabschlussprüfung gemäß § 13 Abs. 3 KPG M-V
Aussage zu den wirtschaftlichen Verhältnissen
Wir haben uns mit den wirtschaftlichen Verhältnissen des ZweckVerbandes i.S.v. § 53 Abs. 1 Nr. 2 HGrG im Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021 befasst. Gemäß§ 14 Abs. 2 Satz 3 KPG M-V haben wir in dem Bestätigungsvermerk auf unsere Tätigkeit einzugehen.
Auf Basis unserer durchgeführten Tätigkeiten sind wir zu der Auffassung gelangt, dass uns keine Sachverhalte bekannt geworden sind, die zu wesentlichen Beanstandungen der wirtschaftlichen Verhältnisse der Gesellschaft im Berichtsjahr Anlass geben.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die wirtschaftlichen Verhältnisse des ZweckVerbandes sowie für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie dafür als notwendig erachtet haben.
Verantwortung des Abschlussprüfers
Unsere Tätigkeit haben wir entsprechend dem IDW Prüfungsstandard: Berichterstattung über die Erweiterung der Abschlussprüfung nach § 53 HGrG (IDW PS 720), Fragenkreise 11 bis 16, durchgeführt.
Unsere Verantwortung nach diesen Grundsätzen ist es, anhand der Beantwortung der Fragen der Fragenkreise 11 bis 16 zu würdigen, ob die wirtschaftlichen Verhältnisse zu wesentlichen Beanstandungen Anlass geben. Dabei ist es nicht Aufgabe des Abschlussprüfers, die sachliche Zweckmäßigkeit der Entscheidungen der gesetzlichen Vertreter und die Geschäftspolitik zu beurteilen.
Schwerin, den 27.06.2022
MÖHRLE HAPP LUTHER GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Der vollständige Prüfbericht ist bei der Geschäftsführung des WZV einzusehen.
Der Landesrechnungshof hat den Jahresabschlussbericht mit Schreiben vom 26.10.2022 freigegeben.
Die Verbandsversammlung hat in Ihrer Sitzung am 28.11.2022 die Festsetzung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes für das Geschäftsjahr 2021 beschlossen.
Der im Bericht ausgewiesene Jahresgewinn in Höhe von 1.703.732,90 EUR wird auf neue Rechnung vorgetragen.
Die Beschlussfassung zum Jahresabschluss erfolgte einstimmig mit 29 anwesenden von 33 satzungsgemäßen Stimmen.
Die Verbandsversammlung hat am 28.11.2022 weiterhin beschlossen, dem Verbandsvorsteher für das Wirtschaftsjahr 2021 vorbehaltlos Entlastung zu erteilen.
Die Beschlussfassung erfolgte mit 29 anwesenden von 33 satzungsgemäßen Stimmen.
Der Jahresabschluss und der Lagebericht liegen in der Zeit vom 16.01.2023 bis 03.02.2023 während der Dienstzeiten beim WasserZweckVerband Malchin Stavenhagen, in Stavenhagen Schultetusstraße 56, öffentlich aus.
Stavenhagen, den 15.12.2022
1. Stellvertreter des Verbandsvorstehers