Gemäß des Bundesmeldegesetzes (BMG) weist die Meldebehörde darauf hin, dass Betroffene das Recht haben, in nachfolgenden Fällen der Weitergabe ihrer Daten zu widersprechen.
| 1. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr |
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| Soweit Sie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen und das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können Sie der Datenübermittlung gemäß § 36 Abs. 2 Satz 1 BMG in Verbindung mit (i.V.m.) § 58 c Abs. 1 Satz 1 des Soldatengesetzes widersprechen. |
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| 2. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an eine öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaft, der nicht die meldepflichtige Person angehört, sondern Familienangehörige der meldepflichtigen Person angehören (gemäß § 42 Abs. 3 Satz 2 BMG i.V.m § 42 Abs. 2 BMG) |
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| 3. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Parteien, Wählergruppen im Zusammenhang mit Wahlen und Abstimmungen (gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 1 BMG) |
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| 4. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten aus Anlass von Alters- oder Ehejubiläen an Mandatsträger, Presse oder Rundfunk (gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 2 BMG) |
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| 5. | Widerspruch gegen die Übermittlung von Daten an Adressbuchverlage (gemäß § 50 Abs. 5 BMG i.V.m § 50 Abs. 3 BMG) |
Sofern Sie Widerspruch erhoben haben, gilt dieser jeweils bis zum Widerruf.
Der Widerspruch ist gegenüber dem Amt Malchin am Kummerower See, Bürgeramt, Am Markt 1 in 17139 Malchin zu erklären.