Die Stadtvertretung Malchin hat in öffentlicher Sitzung am 05.07.2023 den Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 „Revitalisierung des ehemaligen RAW-Geländes“ der Stadt Malchin, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B) einschließlich der Begründung gebilligt und beschlossen diesen öffentlich auszulegen sowie die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann, zu beteiligen.
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 34 befindet sich in der Stadt Malchin, nörd-östlich des Stadtzentrums und umfasst nördlich der Bahnstecke die Grundstücke des ehemaligen Reichsausbesserungswerkes Malchin (RAW Malchin).
Der Geltungsbereich umfasst eine Fläche von ca. 6,2 ha (62.860 m²), befindet sich auf den Flur 8 und Flur 9 in der Gemarkung Malchin und wird wie folgt begrenzt:
| Norden: | den südlichen Grenzen der Flurstücke 144/6, 147/5 der Flur 7, |
| den südlichen Grenzen der Flurstücke 1/11, 165, 167,168 der Flur 8, |
| des südlichen Fahrbahnrandes der Straße Mühlentorsiedlung, |
| den östlichen Grenzen der Flurstücke 144/3, 145, 146, 147 der Flur8, |
| Osten: | der westlichen Grenze des Flurstückes 134 in der Flur 8, |
| Süden: | der nördlichen Grenze des Flurstückes 1/3 in der Flur 9, |
| Westen: | der östlichen Grenze der Flur 7. |
Der Geltungsbereich ist in der anliegenden Planzeichnung gekennzeichnet.
Der Vorentwurf der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 und seine Begründung werden gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zu jedermanns Einsicht öffentlich ausgelegt.
Die öffentliche Auslegung des Entwurfes erfolgt in der Zeit
vom 31.07.2023 bis einschließlich 30.08.2023
im Rathaus der Stadt Malchin, in 17139 Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308 während folgender der Dienststunden:
| Montags | von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, |
| Dienstags | von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 17:30 Uhr, |
| Donnerstags | von 08:30 bis 12:00 Uhr und 13:30 bis 15:30 Uhr, |
| Freitags | von 08:30 bis 12:00 Uhr. |
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Besprechungsterminen möglich.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung sowie die Auslegungsunterlagen während der Auslegungszeit auf der Internetseite der Stadt Malchin, www.malchin.de unter der Rubrik „Wirtschaft & Bauen / Bauleitpläne > in Aufstellung“ für die Öffentlichkeit zur Verfügung stehen.
Während dieser Auslegungsfrist können von jedermann Stellungnahmen zum Planentwurf mündlich, schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadt Malchin, Amt für Bau und Liegenschaften, Am Markt 1 in 17139 Malchin vorgebracht werden.
Es liegen folgende wesentliche umweltbezogene Unterlagen vor:
1. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag als gesonderter Teil der Begründung zum B-Plan (Stand 03/2023),
2. Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung als Punkt 8 des Fachbeitrages zum B-Plan,
Diese Unterlagen enthalten u. a. folgende Arten wesentlicher, umweltbezogener Informationen:
Weitere Angaben zu allen vorgenannten Schutzgütern sind der Begründung zum B-Plan mit dem Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag zu entnehmen.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung der Satzung über den Bebauungsplan Nr. 34 „Revitalisierung des ehemaligen RAW-Geländes“ unberücksichtigt bleiben können.
Anlagen:
Vorentwurf B-Plan