Abb. 1: Lage des Geltungsbereiches
Abb. 2: 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Kösters Eck“ der Stadt Malchin – Geltungsbereich (schwarze Umgrenzung)
Stadt Malchin
Das Gebiet der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kösters Eck“ befindet sich nördlich der Altstadt von Malchin am Dahmer Kanal (Landkreis Mecklenburgische Seenplatte). Der Geltungsbereich der 5. Änderung des Bebauungsplanes wird im Westen durch den Pisedeer Damm, im Süden durch den Dahmer Kanal sowie im Norden und Osten durch zwei Gräben begrenzt. Das Planungsgebiet hat eine Größe von rund 4,3 ha.
Die Stadtvertretung der Stadt Malchin hat in Ihrer Sitzung am 05.10.2022 den Beschluss zur 5. Änderung des B-Planes Nr. 9 gefasst. Mit der 5. Änderung des B-Planes Nr.9 "Kösters Eck" sollen die planerischen und baurechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, dass Gebiet touristisch weiter zu erschließen, um so die Möglichkeiten zu schaffen, touristischen Anbietern die wirtschaftliche Tätigkeit in dem, in der beiliegenden Karte dargestellten, Gebiet zu schaffen.
Der Geltungsbereich des B-Planes umfasst die Flurstücke:
Gemarkung Malchin (Flurstücke ganz oder teilweise)
| Flur | 3 |
| Flurstücke | 9, 4, 12/2 |
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| Flur | 5 |
| Flurstücke | 149/4, 149/5, 149/8, 149/9, 149/10, 149/7, 149/6, 137, 127, 123, 122, 126, 121, 124, 128, 129, 130, 136, 138, 141/1, 142/1, 144/1, 144/2, 145/1, 146/1, 148/1, 132/1, 133/1, 134/1, 135, 139, 140, 143/1, 147/1, 125/2, 125/1, 120, 46/1, 46/3, 46/4, 47/1, 47/5, 160, 161, 150/6, 155/23, 155/21, 155/18, 155/24, 155/26, 155/27, 155/28, 155/9, 156/8, 157, 155/16, 154/2, 154/30, 154/20, 154/32, 154/28, 158/5, 154/29, 154/31, 154/38, 154/37, 154/35, 154/36, 154/33, 154/49, 154/45, 154/39, 154/40, 154/48, 154/47, 154/46, 154/34, 154/44, 154/41, 154/42, 154/43, 153/2, 153/3, 153/1, 152, 151/3, 151/1, 151/4, 158/3, 158/6, 158/1 |
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| Flur | 8 |
| Flurstücke | 18/2, 18/3, 33/12, 17/12, 17/21, 17/25 |
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| Flur | 35 |
| Flurstücke | 1/22 |
Der räumliche Geltungsbereich ist außerdem in dem anliegenden Lageplan dargestellt.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt im Rahmen einer Veröffentlichung des Vorentwurfes. Der Beschluss über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung und die frühzeitige Beteiligung der Ämter, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kösters Eck“ wird hiermit bekannt gemacht.
Der von der Stadtvertretung der Stadt Malchin in der Sitzung am 16.10.2024 gebilligte und zur Veröffentlichung bestimmte Vorentwurf der 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 9 „Kösters Eck“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) und den textlichen Festsetzungen (Teil B), sowie der Begründung werden in der Zeit
vom 04.08.2025 bis einschließlich 05.09.2025
zu jedermanns Einsicht im Rathaus Malchin, 17139 Malchin, Am Markt 1, Zimmer 308 während folgender Zeiten öffentlich ausgelegt:
| montags, dienstags, donnerstags und freitags | von 8:30 - 12:00 Uhr |
| dienstags | von 13:30 - 17:30 Uhr |
| donnerstags | von 13:30 - 15:30 Uhr |
Darüber hinaus sind Vereinbarungen von zusätzlichen Terminen zur Einsichtnahme möglich.
Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass diese Bekanntmachung und die Auslegungsunterlagen während der Auslegungsfrist unter folgendem Link https://www.bauportal-mv.de/bauportal/ im Bau- und Planungsportal MV zum Abruf zur Verfügung stehen. Zudem werden sie auf der Internetseite des Amtes Malchin am Kummerower See, https://www.amt-malchin-am-kummerower-see.de/ in der Rubrik „Wirtschaft & Bauen“ > „Bauleitpläne“ > „In Aufstellung“ sowie im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/5aendbp9malchin veröffentlicht.
Während der Veröffentlichung kann jedermann Anregungen zu dem Vorentwurf digital im Beteiligungs-Portal „Bauleitplanung Online“ unter folgendem Link, https://mv.bauleitplanung-online.de/plan/5aendbp9malchin oder alternativ per Mail an toeb-beteiligungen@ign-waren.de abgeben.
Ferner sind Anregungen und Hinweise auch während der Öffnungszeiten bzw. gegebenenfalls mit vorheriger Terminabstimmung zur Niederschrift beim Amt für Bau und Liegenschaften des Amtes Malchin am Kummerower See vorzubringen.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung der Satzung unberücksichtigt bleiben.
zur Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 9 „Kösters Eck“ der Stadt Malchin
Abbildung für die Bekanntmachung der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung und der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange