Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
ab Kalenderwoche 34/2025 werden Änderungsbescheide zu den Abgaben-Jahresbescheiden in unserem Amtsbereich versandt. Hintergrund ist durchgeführte Grundsteuerreform, die seit dem 1. Januar 2025 in Kraft getreten ist.
Die Reform sah vor, dass alle Grundstücke in Deutschland neu bewertet wurden.
Ziel war es, die Grundsteuer künftig gerechter und nachvollziehbarer zu erheben.
Dabei gilt der Grundsatz der Aufkommensneutralität: Die Städte und Gemeinden sollen durch die neuen Werte insgesamt weder mehr noch weniger Grundsteuereinnahmen erzielen als zuvor.
Da zum Ende des Jahres 2024 noch nicht alle Grundstücke durch das zuständige Finanzamt Waren bewertet waren, wurden die ersten Hebesatzsatzungen auf der damaligen Grundlage beschlossen. Mittlerweile liegen nahezu alle neuen Grundstückswerte vor, sodass eine Anpassung der Hebesätze im Sinne der Aufkommensneutralität vorgenommen wurde. Die entsprechenden Änderungen wurden durch 1. Änderungssatzungen zu den beschlossenen Hebesatzsatzungen bis zum 30. Juni 2025 durch die kommunalen Gremien vorgenommen.
Bei den nun versendeten Bescheiden handelt es sich um eine Änderungsveranlagung zu den bereits Anfang des Jahres 2025 ergangenen Jahresabgabenbescheiden. Sie erhalten daher einen korrigierten Bescheid, der die geänderten Hebesätze berücksichtigt. Die Änderungen betreffen ausschließlich die Grundsteuer – die Gewerbesteuer ist nicht betroffen.
Nunmehr gelten folgende Hebesätze in den Städten und Gemeinden unseres Amtes (rückwirkend gültig ab 01.01.2025):
| Gemeinde Basedow: | ||
| • | Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftlich): | neu 317 v.H. (bisher 289 v.H.) |
| • | Grundsteuer B (Grundstücke): | 444 v.H. (unverändert) |
| Gemeinde Faulenrost: | ||
| • | Grundsteuer A: | neu 362 v.H. (bisher 544 v.H.) |
| • | Grundsteuer B: | 425 v.H. (unverändert) |
| Gemeinde Gielow: | ||
| • | Grundsteuer A: | neu 399 v.H. (bisher 571 v.H.) |
| • | Grundsteuer B: | neu 420 v.H. (bisher 445 v.H.) |
| Seegemeinde Kummerow: | ||
| • | Grundsteuer A: | neu 450 v.H. (bisher 476 v.H.) |
| • | Grundsteuer B: | neu 375 v.H. (unverändert) |
| Stadt Malchin: | ||
| • | Grundsteuer A: | neu 279 v.H. (bisher 461 v.H.) |
| • | Grundsteuer B: | neu 571 v.H. (bisher 612 v.H.) |
| Peenestadt Neukalen: | ||
| • | Grundsteuer A: | neu 323 v.H. (bisher 508 v.H.) |
| • | Grundsteuer B: | neu 489 v.H. (bisher 455 v.H.) |
Für Rückfragen stehen Ihnen insbesondere meine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Verfügung:
Freundliche Grüße