Liebe Bürgerinnen und Bürger,
wir möchten Sie darauf hinweisen, dass private Feuerwerke nicht durch unser Amt, sondern ausschließlich beim Landkreis Mecklenburgische Seenplatte genehmigt werden müssen.
Wenn Sie ein privates Feuerwerk außerhalb der gesetzlich erlaubten Zeiten (z. B. Silvester) planen, ist eine schriftliche Genehmigung beim zuständigen Landkreis erforderlich. Ohne diese Genehmigung ist das Abbrennen von Feuerwerken nicht erlaubt und stellt eine Ordnungswirdrigkeit dar.
Für die Beantragung und weitere Informationen wenden Sie sich bitte direkt an den Landkreis Mecklenburgische Seenplatte.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.